Poolnudelaktion des ADFC Hameln wird für den 17. Juli angekündigt. Autofahrer aufgepasst!

Abstand halten! Seit dem 28. April 2020 – für vernünftige Autofahrer aber schon viel früher gilt die Regel: 1,50 Meter abstand beim Überholen von Radfahrern. Da aber viel Autofahrer dieser geseztliche Regel nicht bekannt ist möchte der Hamerlner ADFC mit einer Poolnudelaktion die Autofahrer auf diese Abstände sensibilisieren.

Dazu werden am 17. Juli zwischen 16 und 18 Uhr Aktive des Radfahrbundes mit einer Poolnudel auf dem Gepäckträger durch Hamelns Straßen fahren, um so auf die neue Abstandsregel anschaulich aufmerksam zu machen.

Hier gehts der Text der Pressemitteilung des lokalen Verbandes im Wortlaut:

Abstand halten
Seit 28. April gilt laut StVO: Beim Überholen von Radfahrern muss innerorts ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Bundesweit machen Radfahrer mit Poolnudel-Aktionen darauf aufmerksam. So auch in Hameln.
In Zeiten von Corona kennen das alle: Abstand halten im Blumenladen, Abstand halten im Supermarkt, Abstand halten auch auf dem Wochenmarkt. Inzwischen halten sich, bis auf einige Ignorierer, die meisten Menschen daran. Es ist auch gar nicht so schwierig. Aber auch im Straßenverkehr gilt die Devise Abstand halten. Insbesondere Radfahrende die viel in der Stadt unterwegs sind, wünschen sich mehr Abstand wenn sie von einem Kraftfahrzeug überholt werden. „Der hat mir fast die Pedale wegrasiert“ ist so ein Satz den man dann häufig hört. In der Rechtsprechung wird hier schon immer ein Mindestabstand von 1,50 Meter zugrunde gelegt. Seit dem 28. April sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Überholen von Radfahrenden innerorts 1,50 Meter Abstand vorgeschrieben. Dass dies oft anders ist, zeigt sich immer wieder im Straßenverkehr. Um Auto-, Bus- und Motorradfahrern vor Augen zu führen, wie viel Zwischenraum sie beim Überholen zu Radfahrern einhalten müssten schnallen Radfahrer bundesweit immer wieder
Poolnudeln auf die Gepäckträger. Vielen Verkehrsteilnehmern ist diese gesetzliche Regelung noch nicht bekannt oder sie können die geforderten 1,50 Meter nicht abschätzen. Übrigens sind die 1,50 Meter Abstand vom äußeren Rand des Fahrrades gemessen. Also vom Lenkerende nach links. Nicht, wie viele denken, von der Radmitte! Der ADFC möchte mit einer Poolnudel Aktion auf die gesetzliche Abstandregel aufmerksam machen.
Radfahrer*Innen des ADFC werden am 17. Juli zwischen 16:00 und 18:00 Uhr mit einer Poolnudel auf dem Gepäckträger unterwegs sein. Es gibt in Hameln einige Straßen wo ein Überholen der Radfahrenden eigentlich nicht möglich ist und man als Radfahrender dennoch überholt wird.
Unsere kleine Radtour führt über folgende Straßen: Kreuzstraße, ahnhofstraße, Deisterstraße, Sandstraße, Scharnhorststraße, 164er Ring, Sedanstraße, Kastanienwall, Kopmannshof, Mühlenstraße, Hafenstraße, Kaiserstraße zurück zur Kreuzstraße. Die Teilnehmer fahren in kleinen Gruppen zu Zweit oder Dritt. Es ist keine Demonstration. Durch einen Formfehler in der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung fallen derzeit auch die Bußgelder für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden zurück auf das Niveau vor der Reform. Der Fahrradclub ADFC appelliert dringend an Bundesverkehrsminister Scheuer
und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Maler
Vorsitzender des ADFC Hameln-Pyrmont

Zur Homepage des ADFC Hameln geht’s hier:

https://www.adfc-hameln.de/

Veröffentlicht am 13.07.2020 (herral)

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