Nachgefragt: Baumschutz(richtlinie) der Stadt Hameln: Antworten der Verwaltung:

Hameln, 20.04.2021: Mit vollständiger Aufhebung des allgemeine Baumschutzes für Grundstückseigentümer der Stadt Hameln im Jahre 2019 trat im März als Ersatz eine interne Verwaltungsrichtlinie = Baumschutzrichtlinie in Kraft. Anlass nach zwei Jahren Gültigkeit einige Fragen zum Baumschutz an die Stadtverwaltung zu senden.

Hier die Fragen und die Antworten:

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Die Baumschutzrichtlinie der Stadt Hameln

Die derzeit gültige Rechtslage:

Der Rat der Stadt Hameln hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 mehrheitlich beschlossen, die „Satzung der Stadt Hameln zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzsatzung)“ vom 18. Juni 2016 sowie die „Satzung über den Schutz einzelner Bäume innerhalb des Gebietes der Stadt Hameln (Baumschutzsatzung)“ vom 17.12.1987 aufzuheben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, auf der Grundlage des Satzungsentwurfs vom 20.02.2018 (Vorlage Nr. 195/2017-1), eine interne Richtlinie zum Schutz von Bäumen auf städtischen Flächen zu erarbeiten, die als zukünftiger Handlungsrahmen für alle Maßnahmen der Stadt Hameln dienen soll.

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