Baumschutz bei Baumaßnahmen – hier AEG/Schulzentrum Nord -Baustelle

Man schützt das, was einen wichtig ist!

Derzeit ist mit großer Deutlichkeit das Absterben einer Vielzahl von Stadtbäumen zu beobachten. Die Gründe werden im Einzelfall unterschiedlich sein. Unstrittig ist aber, dass es klare Regeln gibt, was man im Umfeld von Bäumen tunlichst zu unterlassen hat.

Damit Bäume bei Baumaßnahmen im Umfeld keine Schäden nehmen gibt es Regeln die in einer DIN Vorschrift festgehalten sind: Eine Regel ist z.B. der Schutz des Wurzelbereiches. Der gesamte von der Baumkrone überdeckter Bereich , zuzüglich von 1,50 Metern (Wurzelbereich) ist von Baumaßnahmen freizuhalten. In diesem Bereich sollen keine Ablagerungen, Lagern von Material oder das Abstellen von Baugeräten/-Maschinen erfolgen. Durch Verunreinigung, Versiegelung und Verdichtung des Bodens nimmt der Baum langfristig Schaden. Daher sollte zum Schutz des Baumes eine Einzäunung / Absicherung des Wurzelbereiches erfolgen.

Siehe DIN 18920

Die Bilder von der Baustelle am Schulzentrum Nord / Schulhofbereich AEG sprechen eine deutliche Sprache:

Sie zeigen, das folgende Regeln nicht eingehalten wurden:

Vegetationsflächen müssen bei Baumaßnahmen in 1,50m Abstand mit einem 2m hohen Zaun geschützt werden. Bei Bäumen ist das ebenso, wobei säulenförmige Bäume einen Abstand des Zauns von 5m benötigen. Wenn diese Abstände nicht einzuhalten sind, dann sollen sie doch so groß wie möglich gehalten werden. Falls auch dies nicht möglich ist, müssen Bäume durch eine mindestens 2m hohe Ummantelung aus Brettern, die zum Baum hin gepolstert ist, geschützt werden.

Wurzelbereiche sollten nicht ständiger Belastung ausgesetzt sein. Falls dies unvermeidlich ist, sollte die zu belastende Fläche minimiert werden. Diese Fläche sollte mit einem druckverteilenden Vlies abgedeckt und mit einem Auftrag von mindesten 20cm dränschichtgeeigentem Material geschützt werden. Als Oberstes ist eine feste Schicht aus Bohlen o.ä. aufzubringen. Die Belastung von Wurzelbereichen ist auf eine möglichst kurze Zeitspanne zu beschränken. Nach Ende des Bedarfs ist die Abdeckung zu entfernen und der Boden in Handarbeit flach aufzulockern.

Quelle: http://www.buergerinitiative-tankumsee.de/din18920.html

Ich habe die untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln angeschrieben und um Klärung gebeten, ob die Zustände auf der Baustelle den fachlichen/rechtlichen Regeln für Baustellen entsprechen. Es wird nachberichtet.

Ralf Hermes, 14.08.2019

Dokument als PDF:

Update am 18.08.2019 – keine Veränderungen/verbesserungen erkennbar

Update 11.09.2019. Meine Anfrage an die Stadt Hameln wurde noch nicht beantwortet. In einem Bereich der Baustelle wurden jetzt Sicherungszäune vor den Bäumen an der Turnhalle aufgestellt, so dass hier keine unmittelbare Gefährdung mehr besteht. Der Bereich mit den Arbeiten der Fa. Otto ist unverändert schlimm.

Impressionen vom 11.09.2019:

Update 4.7.2020

Am 18.09.2020 bekam ich dann eine Antwort auf meine Mail von der Stadt Hameln. Hier wurde bestätigt, dass die Materiallagerung so auch nicht im Sinne der Stadt sei – es dafür verschiedene Gründe/Problem auf Seiten der Firmen gab und die Stadt sich bemüht, diese Umstände abzustellen. (Eigene Zusammenfassung einer längeren Mail). An der Lagerung der Materialien änderte sich aber erst wesentlich etwas, als die Baustelle geräumt wurde. Mehr schreibe ich dazu jetzt mal nicht. Das die betroffenen Bäume deutlich Schaden genommen haben, ist auf den aktuellen Fotos vom 4.7.2020 zu erkennen.

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