Die Baumschutzrichtlinie der Stadt Hameln

Die derzeit gültige Rechtslage:

Der Rat der Stadt Hameln hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 mehrheitlich beschlossen, die „Satzung der Stadt Hameln zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzsatzung)“ vom 18. Juni 2016 sowie die „Satzung über den Schutz einzelner Bäume innerhalb des Gebietes der Stadt Hameln (Baumschutzsatzung)“ vom 17.12.1987 aufzuheben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, auf der Grundlage des Satzungsentwurfs vom 20.02.2018 (Vorlage Nr. 195/2017-1), eine interne Richtlinie zum Schutz von Bäumen auf städtischen Flächen zu erarbeiten, die als zukünftiger Handlungsrahmen für alle Maßnahmen der Stadt Hameln dienen soll.

Während die Aufhebung der städtischen Baumschutzsatzungen am 19.12.2018 beschlossen wurde, soll nun die interne Baumschutzrichtlinie in Kraft gesetzt werden. Sie soll von allen städtischen Bediensteten, von Nutzungsberechtigten städtischer Flächen und von im Auftrag der Stadt Hameln auf städtischen Flächen tätigen Unternehmen beachtet werden.

Die Beschlussvorlage Baumschutzrichtlinie vom 30.01.2019:

Zitat: „Bäume in der Stadt gewinnen seit vielen Jahren immer größere Bedeutung. Als Straßenbaum, Parkbaum aber auch als Hausbaum im privaten Bereich bilden sie ein Stück Natur in der Stadt ab. Deshalb ist in der Stadt Hameln ein möglichst großer und gut gepflegter Bestand an langlebigen, großkronigen und damit ortsbildprägenden Bäumen zu sichern und langfristig zu erhalten. Durch das Grünvolumen der Baumkrone und die Schattenwirkung beeinflussen Bäume das innerstädtische Mikroklima wesentlich. Darüber hinaus tragen sie zur Feinstaubminderung bei und haben positive Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden und auf die Lebensqualität der Bevölkerung im urbanen Bereich. Des Weiteren tragen sie auch zur Förderung und Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts bei und bieten vielfältige Lebensräume für Tiere. Aber auch Hecken und Feldgehölze stellen „ökologische Zellen“ dar, die eine reich-haltige Tier- und Pflanzenwelt enthalten und sich immer seltener frei und naturnah entwickeln können.“

Download der Baumschutzrichtline selber:

So wurde dieser Antrag in der der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 6.3.2019. Entnommen den Ratsinformationssystem der Stadt Hameln.

Alle Daten aus dem öffentlich frei zugänglichen Ratsinformationssystem der Stadt Hameln.

Ralf Hermes, 8.3.2020

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