Wie viel Geld, ist dieser Baum hier wert?
Nun, dieser Baum am Finkenborner Weg ist nur eine Beispielbaum der noch steht. Ganz praktisch aber könnte auf dem Grundstück, auf dem er steht auch ein Einfamilienhaus gebaut werden.
Wäre es berechtigt, die Eigentümer quasi zu enteignen, wenn die Gemeinschaft sagt, der Baum wäre wichtiger? Gibt es dazu Rechtsinstrumente? Die Frage ist nicht nur theoretisch. Sie stellt sich ständig. Die Stadt Hameln fällt eine über 100 Jahre alte Linde am Bertholtsweg, weil sie am Rande einer Planung für einen Kreisel steht. Wir haben derzeit eine Vielzahl von Fällungen aus bauplanungspraktischen Gründen (Linsingenkaserne, Bertholtsweg, britische Schule) wo gesunde Bäume gefällt werden. Daneben die Fällungen, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind. Um auf das Baumbeispiel oben zurückzukommen. Siehe Bericht „Hurke“.
Ich rede über große, stadtbildprägende Bäume, Bäume die Luft, Leben und Atmosphäre in unser Stadt bringen. Bäum die Laubfall, Umsturzrisiko, Astbruch, Samenflug etc. bedeuten.
Nachfolgend einige aktuelle Impressionen aus unserer Stadt:
Die gefällten Bäume am Bertholtsweg / Britischer Kindergarten liegen immer noch und würden zur Besichtigung einladen:
Die Baumfällungen auf dem Hamelner Campingplatz waren im Dezember 2018 Thema:
Die Situation stellt sich heute so da:
Nachpflanzungen, Büsche, Hecken etc. sind für mich nicht erkennbar. Sind gesetzlich auch nicht erforderlich. Mit dem Aufheben der Baumschutzsatzung hat die Stadtverwaltung keinerlei Möglichkeiten mehr einen Ausgleich zu „erzwingen“. Wenn der Eigentümer freiwillig nichts macht, dann bleibt es so.
Bäume sind ein Risiko. An der Humme in Klein Berkel gibt es derzeit dafür ein Beispiel:
In unmittelbarer Nähe erfolgten Fällungen:
Nachfolgend eine Fällreihe, die da städtisch, noch Regeln unterworfen sind:
In der Baumfällliste der Stadt Hameln sind hier 5 Graupappel (18-20 m Höhe) verzeichnet, die nicht mehr verkehrssicher sind. Es sollen 10 Ersatzpflanzungen erfolgen.
In der Nähe findet sich auch die „Siebelt-Eden-Eiche“:
Im Juni 2018 berichtete die DEWEZET über Pläne einer Neubebauung auf dem Grundstück Talstraße 5. Demnach hätte auch die Eiche weichen müssen. Bisher steht sie noch.
Warum die beiden dichtstehenden Bäume am Weserufer unterhalb der Münsterbrücke gefällt wurde, ist unbekannt:
Wer auf die Klütkuppe fährt, wird feststellen, das dort große alte Bäume im Umfeld des Klütturmes selten sind. Auch hier gibt es Markierungen, die auf eine Fällung hindeuten. Insbesondere im Bereich des Klütturmes / der geplanten Waldbühne.
Zurück zum markanten Ursprungsbaum zu Beginn des Beitrags am Finkenborner Weg. Dieser Baum unterliegt, wenn er denn nicht auf einem städtischen Grundstück steht, keinerlei Schutz. Im Stadtgebiet Hameln sind nur noch die als Naturdenkmäler definierten Bäume gesetzlich geschützt. Eine Aufstellung dazu finden Interessierte hier:
Ferner noch die derzeit noch nicht auf der Baumschutzsseite der Stadt Hameln eingestellen Baumfälllisten für das Fälljahr 2019/2020:
Ralf Hermes, 22.03.2020