1927 – Pflückverbot Schneeglöckchen u.a. im Stadtforst (Schweineberg)

Die DEWEZET vom 7. März 1927 berichtet:

Schneeglöckchen dürfen im Hamelner Stadtwald und auch in den anderen Wäldern des Regierungsbezirks nicht mehr gepflügt oder abgeschnitten werden. In gleicher Weise sind der Seidelbast oder Kellerhals, die Hülse oder Stechpalme und die Eibe oder Taxus durch Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten geschützt. Der Schutz ist notwendig geworden, da durch die Bevölkerungszunahme diese Pflanzen mehr und mehr genutzt wurden, so daß sie sich nicht mehr vermehrten, sondern in ihrem Bestand stark zurückgingen und örtlich vielfach schon ausgerottet sind. Um die weitere Ausrottung hintanzuhalten und um die Möglichkeit einer neuen

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