Viel diskutiert wird auch über die Frage, wie viel Geld der Hameln-Pyrmonter Landrat Tjark Bartels nach seinem Ausscheiden als Pension / Ruhestandsbezüge bekommt, und ob das wohl alles so richtig ist.
Hier einige Sachinformationen:
Wer als Bürgermeister oder Landrat kandidiert, geht ein Risiko ein. Er übernimmt einen Beruf auf Zeit. Er muss damit rechnen, sich nach Ablauf der Wahlperiode einen neuen Job suchen zu müssen, wie derzeit Frau Schürzeberg im Landkreis Holzminden.
Wer einen gut dotierten Job hat, sollte sich überlegen, ob er diesen für ein Wahlmandat aufgibt. Um dieses „Risiko“ abzumildern gibt es in Niedersachsen, wie auch in den anderen Bundesländern, eine Pensionsregelung: Wer nach fünf Jahren ausscheidet, bekommt ein Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent seines letzten Verdienstes.
Diese Pension gilt lebenslang und reduziert sich erst, wenn der neue Verdienst des ausgeschiedenen Bürgermeisters/Landrats seine Altbezüge überschreitet.
Das ist kein „LexBartels“, sondern gilt für alle Bürgermeister/Landräte in Niedersachsen, beispielhaft auch für Hamelns ausgeschiedene Oberbürgermeisterin Susanne Lippmann.
Man kann sich darüber streiten, ob die 35 Prozent zu hoch sind. Vom Steuerzahlerbund Niedersachsen z.B. gibt es dazu eine kritische Denkschrift.
Gibt es einen Unterschied in der Versorgung, wenn ein Landrat krankheitsbedingt ausscheidet, abgewählt wird oder von sich aus seinen Mandatsverzicht erklärt?
Hier berichtet die DEWEZET, dass die Ruhegehaltsanprüche im Falle einer Abwahl oder eines Rücktrittes erst mit 67 Jahren gezahlt würden.
Persönliches Fazit / Bewertung:
Mit dem krankheitsbedingten Ausscheiden des Landrates ergibt sich für diesen ein Versorgungsanspruch von etwa 35 % seiner jetzigen Bezüge. Wäre er für die restliche Dauer seiner Amtszeit „krankgeschrieben“ geblieben, hätte er als Beamter seine vollen Dienstbezüge bekommen. Nach Ablauf seiner Amtszeit im Jahr 2021 hätte er dann das Ruhegehalt bekommen, welches ihm dann nach der dann stattzufindenden Berechnung zugestanden hätte.
Tjark Bartels scheidet jetzt krankheitsbedingt aus, das bedeutet für ihn einen Verlust von 65 % seines monatlichen Einkommens. Er hätte das nicht machen müssen, sondern hätte auch noch mehrere Monate ggf. bis 2021 durch Krankheit, Reha etc. dem Bezügeverlust vorbeugen können. Er hat das nicht getan. Er ermöglicht damit einen Abschuss und die Neuwahl eines Nachfolgers.
Es spricht für den Landrat, das er diesen Schritt gegangen ist. Es ist aber dennoch ein großer Unterschied, ob jemand krankheitsbedingt ausscheiden muß oder ob er abgewählt wird oder seiner Abwahl durch Rücktritt zuvorkommt.
Eine Abwahl von Tjark Bartels übrigens stand bisher nicht ernsthaft zur politischen Debatte. Bartels war zudem nicht nur Landrat in Hameln-Pyrmont sondern von 2006-2013 Bürgermeister der Gemeinde Wedemark.
Die DEWEZET berichtet am 5.11.2019 mit Aufmachung auf der Titelseite und Großbericht auf Seite 1 der Hameln-Seite zu den Versorgungsfragen des erkrankten Landrates. Der Bericht ist als Kaufartikel hier abzurufen:
Ralf Hermes, 4.11.2019
Text als PDF:
Auch an dieser Stelle: Man kann zu den Leistungen des Landrates gerne unterschiedlicher Meinung sein. Ich empfinde das Ausscheiden von Tjark Bartels als Verlust fürs Weserbergland. Der Weg aber, wie es im konkreten Fall zum Ausscheiden gekommen ist, ist eine Armutszeugnis für so manchen Handelnden in unserer Region.
Liebe Weserbergländer,
wir, die wir jetzt hierbleiben, müssen überlegen was wir tun. Zur Tagesordnung übergehen, Schwamm drüber und weiter wie bisher? Den Kopf einziehen und hoffen, dass man nicht der nächste ist?
Zum Ruhestandsbericht siehe auch (Quellen):
https://www.fhoev.nrw.de/fileadmin/Newsletter/Abwahl_oder_Ruecktritt.pdf
https://www.raemkb.de/veroeffentlichungen/die_versorgung_der_buergermeister_in_niedersachsen.pdf
Bearbeitungsvermerk: Veränderung des Beitrages am 5.11. 2019.
Lieber Herr Hermes,
Vorsicht bei allzu viel Lob für Bartels. Klar, Nachtreten bei krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben ist ein No-go. Aber die Kritik an Bartels, soweit ich das aus meinen Begegnungen (schriftlich und ohne jegliche Antworten) beurteilen kann, ist völlig berechtigt. Ebenso wie ich Sie bspw. als „Vorzeige-Demokrat“ bezeichnen würde, bei dem offensichtlich Parteilose nicht würdig genug sind mit BT-Kandidaten an einer Wahl-Tafel sitzen zu dürfen und nur unter Einspruch am demokratischen Katzentisch Platz nehmen können. Bartels hat aus meiner Sicht positiv in Sachen Bückeberg gehandelt. Wohl auch bei der Nothilfe für Flüchtlinge in der Linsingen Kaserne. Aber alles was danach die Integration und Ausbildung von Flüchtlingen anbelangt, hat er m. E. total versagt. Ich habe ihm diesbezüglich einen Projektvorschlag, übrigens allen lokalen Grössen im Weserbergland, gemacht, auch bzgl. dezentralisierter Berufsausbildung von Jugendlichen in den kleineren Zentren um Hameln herum. Dabei hat er sich, wie auch heimische Seilschaften, nicht einmal um Antwort bemüht. Was dezentrale und harmonische Entwicklung zwischen Kreisstadt, Nebenzentren und Dörfern sowie Integration von Flüchtlingen im Weserbergland anbelangt, hat Bartels jedenfalls Null Ahnung gehabt. Ich war auf diesen Gebieten 40 Jahre lang im Ausland tätig. Sicher ist die Weserbergland-Realität nicht unbedingt vergleichbar mit Notsituationen und Integration sowie dezentraler Regionalentwicklung in anderen Kontinenten, aber man kann daraus lernen. Bartels war m. E. ein simpler Bürokrat, der im Weiterso-Rhythmus schwamm, aber leider keine Phantasie für kreative Politik hatte.