Undemokratisch! Schmierereien auf Wahlplakaten sind zudem strafbar, genau so wie das Zerstören. Hintergrundinformationen bei radio aktiv, Landkreis Hameln-Pyrmont: Das Beschmieren von Wahlplakaten ist Sachbeschädigung. Und darauf können im schlimmsten Fall zwei Jahre Haft drohen. Dazu die Hamelner Rechtsanwältin Anke Blume… http://listen.radio-aktiv.de/beitraghoeren.php?id=30587