Sicherheit geht vor: Forderung nach konsequenter Verkehrsberuhigung auf dem Verbindungsweg Hastenbeck-Afferde.

Hameln, 03.11.2026: Die Initiative Radverkehrswende Hameln JETZT! versandte am 29.10.2026 folgende Pressemitteilung zur „Fahrradstraße Hastenbeck“.


Die Einrichtung des Verbindungswegs zwischen Hastenbeck und Afferde als Fahrradstraße war ein richtiger Schritt. Doch die Realität auf der Strecke zeigt: Die aktuelle Gestaltung reicht nicht aus, um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Trotz des Status als Fahrradstraße bleibt die Strecke für den Kraftverkehr freigegeben. In der Praxis wird das vorgeschriebene Tempolimit von 30 km/h jedoch häufig ignoriert. Besonders die langen, geraden Abschnitte verleiten Autofahrer zu Geschwindigkeiten, die weit über dem Erlaubten liegen. Der Ratsbeschluss zur Fahrradstraße sieht bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vor. Dies wurde durch 5 Einengungen umgesetzt. Die Einengungen haben sich in der Praxis als weitgehend wirkungslos erwiesen.

Die fatalen Folgen dieses Sicherheitsdefizits wurden am 25. Juli 2026 deutlich, als es auf diesem Abschnitt zu einem schweren Unfall kam. Dieser Vorfall macht unmissverständlich klar, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und dringender Handlungsbedarf besteht.

Um die Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten, wird von der Initiative Rad-Verkehrswende Hameln — JETZT! eine Sperrung der Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr gefordert, während eine Freigabe für den Linienbusverkehr und Rettungsfahrzeuge sowie für die landwirtschaftliche Nutzung bestehen bliebe. (Teileinziehung der Fahrbahn gemäß § 8 NStrG1). Eine solche Maßnahme würde nicht nur die Sicherheit auf dem Verbindungsweg massiv erhöhen, sondern auch zu einer spürbaren Verkehrsberuhigung in den Ortsteilen Afferde/Cumberlandstraße und im Bereich der Schule in Hastenbeck führen.

Andreas Hausotter von der Initiative: „Wir brauchen jetzt eine Lösung, die Menschen zu Fuß und auf dem Rad tatsächlich schützt. Die Fahrradstraße ist ein guter Ansatz – aber ohne wirksame Verkehrsberuhigung bleibt die Sicherheit auf der Strecke.“

Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vor, so soll sie vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden. Die Teileinziehung einer Straße soll angeordnet werden, wenn nachträglich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.


§ 8 NStrG – Einziehung – Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vor, so soll sie vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden. Die Teileinziehung einer Straße soll angeordnet werden, wenn nachträglich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.


unverändert veröffentlicht am 03.11.2026


Weitere Botenberichte zur Fahrradstraße Hastenbeck siehe auch:

https://hamelnerbote.de/?s=Fahrradstra%C3%9Fe+hastenbeck

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