Hameln, 02.02.2024: Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden veröffentlichte heute eine „Allgemeinverfügung (AV) zur Einstufung des Hamelner Bahnhofbereiches als „gefährlicher Ort“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“. Siehe:
„Amtliche Bekanntmachung der Polizei: Bahnhofsbereich Hameln als „gefährlicher Ort“ eingestuft“ weiterlesen