Amtliche Bekanntmachung der Polizei: Bahnhofsbereich Hameln als „gefährlicher Ort“ eingestuft

Hameln, 02.02.2024: Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden veröffentlichte heute eine „Allgemeinverfügung (AV) zur Einstufung des Hamelner Bahnhofbereiches als „gefährlicher Ort“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“. Siehe:

Auszug Seite 2:

„… berichtet die PI HM mit dieser amtlichen Bekanntmachung und unter Hinweis auf eine erfolgte Auswertung der Kriminalitäts- und Einsatzlage für den Bereich des Bahnhofplatzes, dass im Zeitraum August 2022 bis Mitte Dezember 2023 -223- Strafverfahren eingeleitet wurden. Vordergründig handelte es sich hierbei um Rohheitsdelikte (Körperverletzungen) und Eigentumsdelikte. Weiterhin wurden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz darunter erfasst. Hinsichtlich der Rohheitsdelikte wurden von 56 eingeleiteten Verfahren wegen Körperverletzung, 23 als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Wesentlich für diese amtliche Bekanntmachung, da wesentliches Prüfmerkmal für die Einstufung einer Örtlichkeit als „gefährlicher Ort“ nach dem NPOG und im Strafgesetzbuch im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht, sind im Betrachtungszeitraum neun Verbrechenstatbestände (achtRaub-/Erpressungsdelikte und eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung) (Katalogtaten gem. § 2 Nr. 14 a NPOG). Statistisch treten insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene (in der Mehrzahl männlich, mit und ohne Migrationshintergrund) als Tatverdächtige in Erscheinung. Hinsichtlich der Tatzeiten kann nicht weiter hinsichtlich Wochentag bzw. Uhrzeit differenziert werden. Es bilden sich keine Schwerpunkte diesbezüglich ab.
Aktualisierung vom 01.01.2024: Anlässlich der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde aus einer Personengruppe heraus eine weitere Straftat (gem. Katalog § 2 Nr. 14 b NPOG) gegen die öffentliche Ordnung (besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches) begangen.“

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57895/5705819?utm_source=digest&utm_medium=email&utm_campaign=push


herral, 02.02.2024

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