Droht ein Verfall des Bismarckturmes in Hameln? Die Sorge über bauliche Schäden am Turm und der Umfassungsmauer hat mich veranlasst, einige Fragen an die Stadt Hameln zu schicken. Aber auch die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hameln hatte schon am 26.11.2020 einen Antrag gestellt. Die Verwaltung wurde darin gebeten, einen Bericht über die Zukunft des Bismarckturms zu geben.
Hier die Antworten:
Zunächst die Antwort der Verwaltung auf die Sachstandsanfrage der FDP:
Mitteilung
Mit Antrag 355/2020 wird die Verwaltung darum gebeten, einen Bericht über die Zukunft des Bismarckturmes zu geben.
Mit dem Eigentümer des Grundstücks Bismarckturm 1 (Gastronomiegebäude) besteht ein Nutzungsvertrag in dem geregelt ist, Besuchern auf Wunsch in den frostfreien Monaten die Möglichkeit zu geben, den angrenzenden Bismarckturm zu besichtigen. Da dieses immer durch den Pächter der Gastronomie, die seit 2014 geschlossen ist, durchgeführt wurde, wird diese vertragliche Regelung derzeit nicht praktiziert. Da das Interesse am Besteigen des Turmes bei der Stadt in den letzten Jahren durch BürgerInnen nicht bekundet worden ist, ist dieses neben der Sicherstellung der Verkehrssicherung auch ein Aspekt, um den Nutzungsvertrag anzupassen.
Nach heute gültigen Erkenntnissen und der aktuellen Rechtsprechung hat die Verkehrssicherung für einen Gebäudeeigentümer einen sehr hohen Stellenwert, der vor einigen Jahren noch nicht so hoch angesiedelt war. Daher ist es nicht vertretbar, der Öffentlichkeit über die vorhandene Holztreppe, die in keiner Weise den baurechtlichen Anforderungen genügt, einen Zugang zur Aussichtsebene des Turmes zu gewähren. Die Höhenentwicklung des Waldes führt darüber hinaus dazu, dass eine halbwegs gute Sicht, wenn überhaupt, nur im Winter möglich ist.
Nur durch den Einbau einer neuen Treppe, die den aktuell bestehenden Vorschriften entspricht, könnte ggf. eine Öffnung des Turmes erfolgen. Dabei ist der personelle Aufwand zur Gewährung des Zugangs (sowie auch wieder zur Schließung) und zur Sicherung des Turmes (zumindest durch regelmäßige Sichtkontrollen), um Vandalismusschäden vorzubeugen und der Aufsichtspflicht gerecht zu werden, zu beachten.
Zudem haben sich im Turm der Waldkauz sowie Fledermäuse eingenistet. Dieses wurde in 2019 durch den Fledermausbeauftragten des Landkreises vor Ort geprüft und bestätigt.
Der Waldkauz nutzt den Turm tagsüber als Rückzugsort, aber auch zur Nahrungsaufnahme, was die vielen vorliegenden Gewölle im Turm aufzeigen.
Die Fledermäuse nutzen den Turm als Sommerquartier, wohl nicht als Wochenstube. Durchaus können die Fledermäuse den Turm auch als Winterquartier nutzen, diese Einschätzung müsste man dann allerdings durch weitere Untersuchungen bestätigen.
In Deutschland sind alle Fledermausarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fledermäuse an ihren Fortpflanzungs-, Wohn- und Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Quartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Eine Öffnung des Turmes für die Öffentlichkeit würde diese Lebensstätte zerstören und deswegen gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen. Ersatz- oder Umsiedelungsmaßnahmen der Fledermäuse bedürfen einer triftigen Begründung und einer artenschutzrechtlichen Prüfung.
Um der breiten Öffentlichkeit Informationen über den Turm geben zu können wäre eine Infotafel außen am Turm, auf der die Geschichte des Bismarckturmes und Bilder vom Inneren des Turmes und dem aktuellen Ausblick dargestellt werden, sicherlich hilfreich. Darüber hinaus könnten Informationen zum aktuellen Artenschutzprojekt, vor allem zu den Fledermäusen, gegeben werden und somit die Begründung zur Schließung des Turmes plausibel erläutert werden.
Die Verwaltung sieht derzeit keinen Anlass, an dem aktuellen Zustand des Bismarckturmes etwas zu verändern, zumal die zuvor angeführten rechtlichen Aspekte eine Veränderung des aktuellen Zustands ohne umfangreiche bauliche und artenschutzrechtliche (Ausgleichs-) Maßnahmen ausschließen.
Anmerkung: Am 09.09.2018 habe ich eine Eule im Fenster des Turmes fotografiert.
Zu den eigenen Fragen zum Zustand des Turmes vom 05.02.2021 erreichten mich folgende Antworten:
Ich bitte für eine Ergänzung der bisherigen Berichterstattung im Interesse der Allgemeinheit um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegt eine aktuelle Fachbewertung des Bauzustandes vor?
Antwort Stadt Hameln: „Ja. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung des Bauzustandes durch fachkundige städtische Mitarbeiter im Rahmen der üblichen Instandhaltung. Eine Bewertung durch beispielsweise einen externen Sachverständigen liegt in diesem Fall nicht vor und wird auch nicht für erforderlich gehalten.“
2. Gibt es ein Konzept zur Erhaltung der Bausubstanz bzw. einen aktuellen Sanierungsplan?
Antwort der Stadt Hameln: „Die Verwaltung hat zur Zeit keinen politischen Auftrag, den Turm zu reaktivieren und zu sanieren, daher gibt es auch kein Sanierungskonzept. Die Instandhaltung des Gebäudes erfolgt mit der Zielsetzung des Substanzerhalts und auch der Gewährleistung der Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist für Frühjahr/Sommer geplant, die Außenfassade des Turmes in Augenschein zu nehmen, möglicherweise sogar einzurüsten, und schadhafte Stellen und Risse auszubessern.“
3. Wurde der Turm in den bisherigen städtischen Planungen für die zukünftige Stadtentwicklung konzeptionell berücksichtigt?
Antwort der Stadt Hameln: „Der Stadt gegenüber wurde bisher kein Interesse am Besteigen des Turms signalisiert. Ohne eine entsprechende Gastronomie auf dem benachbarten Grundstück ist der Turm auch kein Besuchermagnet. Vor diesen Hintergrund spielt der Turm in der derzeitigen Stadtentwicklung keine Rolle, zumal es sich um keinen Stadtraum mit Entwicklungspotenzial im eigentlichen Sinn handelt. Das sollte man auch so ehrlich sagen.“
Aktuelle Impressionen vom Turm:
Ausblick im Winter:
Für die Gesamtbewertung des Entwicklungspotentials des Ortes ist der Zustand der Gaststätte, die sich unmittelbar in der Nähe befindet unabdingbar einzubeziehen. Die ehemalige Gaststätte befindet sich in Privatbesitz und verkommt immer mehr.
Bilder vom 25.01.2021:
Alles Bilder von mir.
Ralf Hermes, 13.02.2021
„Für die Gesamtbewertung des Entwicklungspotentials des Ortes ist der Zustand der Gaststätte, die sich unmittelbar in der Nähe befindet unabdingbar einzubeziehen. Die ehemalige Gaststätte befindet sich in Privatbesitz und verkommt immer mehr.“
Die Gaststätte befindet sich bereits seit Jahrzehnten in einem desolaten Zustand, man hatte schon immer Angst auf den morschen Dielen einzubrechen, Fenster konnte man nicht öffnen-verfault. Eigentümer war und ist (?) die Stadt und hat die Probleme immer nur an einen dummen Pächter weitergereicht.
In Corona-Zeiten ist es aber mehr als denkwürdig, über die Revitalisierung von Waldwirtschaften nachzudenken, die eh niemand mehr besuchen will oder besuchen kann.
Den Bismarkturm der Natur zu überlassen: ich habe keine Probleme damit. Das Erlebnis, den Bismarkturm zu besteigen, war ähnlich vergnüglich wie eine Mahlzeit in der Gaststätte nebenan (die Treppe hält übrigens noch Jahrzehnte).
Dem letzten Pächter habe ich als gebürtiger Bayer angeboten zu zeigen wie man gute Semmelknödel bereitet. Er hat dankend abgelehnt. Jeder ist seines Glückes Schmied.
Nach meinem Kenntnisstand hat die Stadt das Gebäude verkauft und es ist in privaten Händen.
Sehr geehrter Herr Hülsen.. ich bin geschockt über den verfall des Restaurant am Bismarkturm..Ich war die Besitzerin bis 1990 .Gern hätte ich gewusst, was nach 1990 passiert ist denn bis zum heutigen Tage ist mir nicht bekannt wer das Restaurant erworben hat (das nur am Rand).mit freundlichen Gruß Marion Wich