Zum Aufstellungsbeschluss des geplanten Baugebiets Meierholz in Halvestorf. Pressemitteilung – Grüne im Rat der Stadt Hameln:

Hameln, 23.02.2021: Pressemitteilung der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Hameln / Baugebiet Meierholz


Die Planungen für ein neues Wohnbaugebiet in Halvestorf schreiten voran: angedacht ist dafür das Gebiet Meierholz. Über den Aufstellungsbeschluss ist bereits im Ortsrat Halvestorf und im Ausschuss für Stadtentwicklung gesprochen worden, nun soll der Verwaltungsausschuss des Rates der Stadt Hameln über ihn entscheiden.
Aus dem von der Verwaltung beauftragten, vorliegenden Gutachten zur Einschätzung der Siedlungsabgrenzung gehe jedoch klar hervor, dass der Aufstellungsbeschluss in seiner jetzigen Form nicht mit den Vorgaben des Arten- und Umweltschutzes vereinbar sei, sagt der Vorsitzende der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Hameln, Sven Kornfeld.

Das Gutachten spricht eine deutliche Sprache: Von den 35 im Beobachtungszeitraum erfassten Vogelarten stehen 14 Arten auf der Roten Liste, bzw. Vorwarnliste Niedersachsens, unter anderem der Schwarzstorch, der Turmfalke und der Rote Milan. Mindestens acht Fledermausarten sind während der Kartierung 2019 im Gebiet erfasst worden, darunter vor allem die Zwergfledermaus, aber auch Abendsegler und Kleinabendsegler sowie das Große Mausohr.

Die Expert*innen schlussfolgern im Gutachten, dass eine größere Ausweisung von Wohneinheiten ohne Verletzung der Verbotstatsbestände aus dem Artenschutzrecht nicht möglich sein wird. Selbst im Falle einer Teilbebauung bedürfe es entsprechender, teils vorgezogener Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Arten, heißt es im Gutachten weiter.

„Erst im Dezember haben wir das ISEK 2030 im Rat der Stadt Hameln beschlossen und damit auch erklärt, Belange der Umwelt in erhöhtem Maße zu berücksichtigen“, erinnert Kornfeld. Deshalb sei es für seine Fraktion unverständlich, dass der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei dieser Vorlage bislang keine Berücksichtigung in der Gremienfolge gefunden habe. Die Grünen haben deshalb einen Antrag eingereicht, der die Beteiligung des Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz einfordert. „Außerdem wünschen wir uns eine Einladung des Gutachterbüros, welches die Gutachten erstellt hat.“, erklärt Kornfeld. So erhielten die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich von den Expert*innen die Erkennisse und Bewertungen erläutern zu lassen.



Geschäftsordnungsantrag zur Vorlage 11/2021-1
„Halvestorf – Baugebiet Meierholz – Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Bebauungsplan Nr. 516“

Sehr geehrter Herr Griese,

hiermit stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Geschäftsordnungsantrag im Verwaltungsausschuss:

Die Vorlage 11/2021-1 wird zur weiteren Beratung in den folgenden Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz geschoben.

Begründung:

Die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens zur Einschätzung der Siedlungsabgrenzung sind eindeutig: der Aufstellungsbeschluss ist in seiner jetzigen Form nicht mit den Vorgaben des Arten- und Umweltschutzes vereinbar. Von 35 erfassten Vogelarten stehen 14 Arten auf der Roten Liste, bzw. Vorwarnliste Niedersachsens, unter anderem der Schwarzstorch, der Turmfalke und der Rote Milan. Mindestens acht Fledermausarten sind während der Kartierung 2019 im Gebiet erfasst worden. Die Expert*innen schlussfolgern, dass eine größere Ausweisung von Wohneinheiten ohne Verletzung der Verbotstatbestände aus dem Artenschutzrecht nicht möglich sein wird.

Erst im Dezember des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Hameln das ISEK 2030 einstimmig beschlossen und damit auch erklärt, die Interessen der Umwelt bei zukünftigen Entscheidungen in erhöhtem Maße zu berücksichtigen. Da Umweltbelange in hohem Maße die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss betreffen, ist die Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz im jetzigen Stadium des Verfahrens zwingend notwendig. Aus diesem Grund ist auch das Votum dieses Ausschusses zu berücksichtigen. Zudem sollte das Gutachterbüro, welches die vorliegenden Gutachten erstellt hat, zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz eingeladen werden, um die Erkenntnisse und Bewertungen den Ausschussmitgliedern zu erläutern.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kornfeld

Fraktionsvorsitzender



Anmerkung: Ich habe mir am Sonntag, den 21.02.2021 die betroffene Fläche angesehen und Fotoaufnahmen gefertigt.


Zusammenstellung und Fotos: Ralf Hermes

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