12.200 Mini-Jobber im Kreis Hameln-Pyrmont – Presseinfo der NGG Region Hannover

Hameln, 05.06.2024: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten teilt mit:

Der Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“ – auch nicht in der Sommersaison im Kreis Hameln-Pyrmont

Sie ziehen oft den Kürzeren: 12.200 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Hameln-Pyrmont. Das gehe aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. „Viele Betriebe tun so, als wären sie das ‚B-Team‘ – die Belegschaft ‚2. Klasse‘ quasi“, sagt Finn Petersen von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Obwohl viele der Mini-Jobber oft seit Jahren ihren festen Platz in der Belegschaft haben, werden sie, so die Beobachtung der NGG Hannover, vielfach als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen. „Oft bekommen sie keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Zuschläge. Dabei haben sie auf all das Anspruch“, sagt Finn Petersen.

Die NGG Hannover kritisiert, dass Mini-Jobber zum Teil weniger verdienen als regulär Beschäftigte: „Mini-Jobs rangieren oft im Lohnkeller – auf Mindestlohn-Niveau. Dabei müssen Arbeitgeber Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn bezahlen wie den anderen Beschäftigten auch, wenn sie die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation machen“, so Finn Petersen.

Der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Nord geht davon aus, dass in den kommenden Wochen zur Sommersaison in der Gastronomie wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden, um Spitzen abzudecken. Aber auch in der Lebensmittelherstellung würden „Urlaubslöcher per Mini-Jobs gestopft“. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.

Die NGG Hannover sieht die große Zahl von Mini-Jobbern allerdings mehr als kritisch. „Hierdurch werden Vollzeitstellen verdrängt. Insbesondere für Frauen wird eine geringfügige Beschäftigung oft zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeitjob gelingt nämlich längst nicht immer. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungen für viele das Laufband zur Altersarmut“, warnt Petersen. Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Gastronomie und Ernährungswirtschaft bei der NGG Hannover: (0511) 12 10 20 | region.hannover@ngg.net.

Mal eben ein paar Euro nebenbei verdienen: Aber Mini-Jobber machen keine „Arbeit 2. Klasse“, sagt die Gewerkschaft NGG Hannover. Sie sollten darauf achten, nicht über den Tisch gezogen zu werden – schon gar nicht beim Lohn.
Foto (alle Rechte frei): NGG | Tobias Seifert


    Pressemitteilung unverändert übernommen: herral, 05.06.2024

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