Pressemitteilung | Grosch und Watermann: Übernahme der GEMA-Gebühren stärkt das Vereinsleben und den Zusammenhalt im Weserbergland

Hameln, 31.10.2024: Folgende Pressemitteilung erreichte mich am 29.10.2024

PRESSEMITTEILUNG | Grosch und Watermann: Übernahme der GEMA-Gebühren stärkt das Vereinsleben und den Zusammenhalt im Weserbergland

Ab dem 1. November profitieren gemeinnützige Vereine und Organisationen im Weserbergland und ganz Niedersachsen von einer neuen Vereinbarung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA): Das Land übernimmt die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr – ein entscheidender Schritt zur Förderung des Vereinslebens in unserer Region.

„Das sind gute Neuigkeiten für mildtätige und kirchliche Vereine sowie Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Constantin Grosch. „In diesen Vereinen und Organisationen kommen unterschiedliche Menschen zusammen, soziale Bindungen entstehen, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt. Ihre Arbeit trägt zu einer starken Demokratie in Niedersachsen bei.“

„Gerade in kleineren Orten und im ländlichen Raum sind Vereine oft das Herzstück des sozialen Lebens“, ergänzt Uli Watermann, SPD-Landtagsabgeordneter. „Die Ehrenamtlichen, die hier im Weserbergland Zeit und Energie in das Gemeinwohl investieren, verdienen diese Anerkennung durch die rot-grüne Landesregierung.“

Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stellt das Land Niedersachsen jährlich bis zu einer Million Euro bereit. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Veranstaltung von dem Verein bzw. der Organisation korrekt gemeldet wird.

Hintergrund: Die GEMA erhebt Gebühren für das Abspielen urheberrechtlich geschützter Musikstücke, die an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler fließen. Niedersächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LSB) organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung mit der GEMA von diesen Gebühren befreit und daher von der neuen Regelung ausgenommen.

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