1927 – Pflückverbot Schneeglöckchen u.a. im Stadtforst (Schweineberg)

Die DEWEZET vom 7. März 1927 berichtet:

Schneeglöckchen dürfen im Hamelner Stadtwald und auch in den anderen Wäldern des Regierungsbezirks nicht mehr gepflügt oder abgeschnitten werden. In gleicher Weise sind der Seidelbast oder Kellerhals, die Hülse oder Stechpalme und die Eibe oder Taxus durch Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten geschützt. Der Schutz ist notwendig geworden, da durch die Bevölkerungszunahme diese Pflanzen mehr und mehr genutzt wurden, so daß sie sich nicht mehr vermehrten, sondern in ihrem Bestand stark zurückgingen und örtlich vielfach schon ausgerottet sind. Um die weitere Ausrottung hintanzuhalten und um die Möglichkeit einer neuen

Vermehrung zu schaffen, ist das Verbot des Abpflückens und er sonstigen Nutzung erlassen. Es ist gewiß ein schmerzlicher Gedanke für viele Besucher unseres Stadtwaldes, insbesondere des Schweinebergs, nur nicht mal mehr ein Sträußchen Schneeglöckchen pflücken und mit heim nehmen zu dürfen. Aber wenn man die Schneeglöckchen, diesen herrlichen Frühlingsschmuck unserer Buchenwälder, erhalten will – und das wollen doch alle! – hilf nur noch das strenge Verbot. Alle einsichtigen Besucher unserer Wälder werden gebeten, die Aufsichtsorgane in der Durchführung des Verbots zu unterstützen. Es steht dann zu hoffen, daß in einigen Jahren der Schweineberg wieder in alter Frühlingspracht des wunderbaren Schneeglöckchenteppichs prangt, und eine Wanderung durch diese Pracht wird für jeden Naturfreund ein so hoher Genuß sein, daß er gerne das Opfer des Verzichts auf die Mitnahme eines Blütensträußchens bringen wird.

DEWEZET vom 7. März 1927

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