Nachgefragt: Baumschutz(richtlinie) der Stadt Hameln: Antworten der Verwaltung:

Hameln, 20.04.2021: Mit vollständiger Aufhebung des allgemeine Baumschutzes für Grundstückseigentümer der Stadt Hameln im Jahre 2019 trat im März als Ersatz eine interne Verwaltungsrichtlinie = Baumschutzrichtlinie in Kraft. Anlass nach zwei Jahren Gültigkeit einige Fragen zum Baumschutz an die Stadtverwaltung zu senden.

Hier die Fragen und die Antworten:

a) Themenfeld Baumfälllisten / Nachpflanzlisten:

Die auf der Internetseite der Stadt Hameln veröffentlichten Fäll- und Nachpflanzlisten enden mit den Daten des Jahres 2018. Zudem sind die veröffentlichten Daten teilweise fehlerhaft.

1. Warum wurde die Veröffentlichung der Listen eingestellt?

Antwort der Verwaltung: „Die Veröffentlichung wurde nicht eingestellt. Es hat jedoch im Rahmen der Neuorganisation bzw. der Einrichtung der Abteilung 53 „Stadtgrün“ einen Zeitverzug bei der Aktualisierung der Internetseite gegeben. Die Aktualisierung erfolgt in Kürze. Dabei wird auch eine Überarbeitung der Darstellung vorgenommen, damit besser nachvollzogen werden kann, welche Nachpflanzungen erfolgt sind.

2. Ist in absehbarer Zeit eine Veröffentlichung der aktuellen Fäll- und Nachpflanzlisten der Jahre ab 2018 (mit Aufhebung der Baumschutzsatzung) vorgesehen?

Antwort der Verwaltung: „siehe zu 1.“


b) Themenfeld Baumschutzrichtlinie der Stadt Hameln

3. Gibt es von Seiten der Stadt Hameln eine Evaluation der Wirksamkeit der im März 2019 beschlossenen Baumschutzrichtlinie? Wie wird die Situation allgemein und insbesondere auf die Wirksamkeit der Nr. 7 der Richtlinie aus Sicht der Verwaltung bewertet?

Antwort der Verwaltung: „Es gibt dazu keine Evaluierung. Die Baumschutzrichtlinie ist für die Verwaltung verbindlich anzuwenden und damit in allen Punkten wirksam.“

4. Gibt es städtischerseits eine Erfassung bzw. Daten über die im privaten Raum gefällten stadtbildprägenden Bäumen nach Aufheben der Baumschutzsatzung?

Antwort der Verwaltung: „Nein, eine solche Erfassung gibt es nicht, ein Gesamtüberblick dürfte auch kaum möglich sein.“

5. Welche Maßnahmen der Stadtverwaltung Hameln gab es in den vergangenen zwei Jahren, um für Maßnahmen/Initiativen zugunsten des Erhaltens bzw. Ausbaus von Grünanpflanzungen in im Stadtgebiet zu werben/informieren?

Antwort der Verwaltung: „Die Stadtverwaltung hat zum Beispiel Flyer zum Artenschutz bei Baumaßnahmen und zur Gestaltung von Vorgärten herausgegeben – siehe Anlage. Die vorbildliche Gestaltung Staudenbeeten im Bürgergarten und auf Verkehrsinseln und die begleitende Presseberichterstattung verstehen wir auch als Werbung, diesem guten Beispiel zu folgen.“

Die Flyer:


Anmerkung: Die übersandten Flyer sind auf der Internetseite der Stadt Hameln nicht eingestellt bzw. konnten von mir dort nicht aufgefunden werden.



6. Gab es Initiativen der Stadtverwaltung, bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen kommunalen Institutionen für den Ausbau von Grünfanpflanzungen und den Erhalt der vorhandenen Bäume zu werben? Wie wird die derzeitige Situation/das Verhalten aus Sicht der Abteilung Stadtgrün eingeschätzt?

Antwort der Verwaltung: „Die Baumschutzrichtlinie wurde von den städtischen Gesellschaften verbindlich eingeführt und wird entsprechend beachtet.“


Die Fragen wurden am 14. März übersandt und am 19.04.2021 beantwortet.


Hier noch die Baumschutzrichtlinie als download:


Zusammenstellung: Ralf Hermes, 20.04.2021

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