Hameln, 17.03.2026: Die Stadtverwaltung Hameln teilt auf Nachfrage zum Verkehrsversuch „Umkehr der Einbahnstraßenregelung der Gartenstraße“ mit:
„Wir werden den aktuell noch laufenden Versuch verkürzen. Bereits in dieser Woche soll es eine Verkehrszählung geben – im Anschluss ist geplant, die Fahrtrichtung in der Gartenstraße wieder umzudrehen. Der Zeitraum reicht aus, um den Versuch bewerten zu können. Der wesentliche Grund für die Verkürzung des Versuchs ist der Ratsbeschluss zum Feldversuch am 164er Ring, den wir umsetzen müssen. Die Sperrung ist hier ab Mai vorgesehen. Den Zeitraum davor benötigen wir für die Vorbereitung inklusive Verkehrszählung. Uns ist wichtig, dass die Bewertung der Verkehrszahlen für den 164er Ring auf einer einheitlichen Grundlage erfolgt (also mit einer aus Richtung Süntelstraße befahrbaren Gartenstraße).
Im Vorfeld des Versuchs am 164er Ring planen wir eine Infoveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger.
Wir werden die politischen Gremien beteiligen, indem wir im Mai oder Juni einen Zwischenbericht zur Gartenstraße vorstellen. Eine Gesamtbewertung gibt es nach Beendigung des Feldversuchs am 164er Ring im Herbst dieses Jahres.
Sollte die Auswertung des Versuchs Gartenstraße ergeben, dass eine Rückkehr zur vorherigen Regelung (also „umgedrehte“ Gartenstraße – wie aktuell) sinnvoll ist, würden wir diesen Zustand im laufenden 164er-Ring-Versuch wieder herstellen.
Bei der Beantwortung der Frage, ob der Verkehrsversuch in der Gartenstraße erfolgreich verlaufen ist, gibt es keinen einzelnen Indikator, sondern mehrere Aspekte, die berücksichtigt werden. In der Praxis wird jedoch oft die Verkehrsbelastung als Hauptindikator herangezogen, weil sie direkt zeigt, wie stark ein Eingriff das Verkehrsaufkommen und die Straßenkapazitäten beeinflusst. Auch wir werden entsprechend vorgehen.
Derzeit gehen wir davon aus, dass es eine rein verkehrsplanerische Entscheidung ist, wie zukünftig die Verkehrsbeziehungen in der Gartenstraße aussehen sollen. Die Fachabteilungen der Stadt würden in diesem Fall eine Beschlussvorlage erarbeiten, über die der Rat final entscheiden müsste.
Falls jedoch straßenrechtliche Argumente bestimmte Möglichkeiten ausschließen oder nur eine Möglichkeit zulassen, liegt die Entscheidung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde – also bei der Verwaltung.
Straßenrechtliche Gründe können sein:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit: Beseitigung von Unfallschwerpunkten, insbesondere an unübersichtlichen Einmündungen oder Kreuzungen;
- Verkehrsberuhigung: Reduzierung von Durchgangsverkehr in Wohngebieten (Vermeidung von „Schleichwegen“);
- Verschlechterung des Verkehrsflusses: Umleitung des Verkehrs in umliegende, bereits überlastete Straßen;
- Erhöhung der Wegstrecken: längere Fahrtwege für Anwohner, Lieferfahrzeuge oder Rettungsdienste;
- Erschließungssituation/Anliegerinteressen: starke Einschränkung der Erreichbarkeit von Anliegergrundstücken oder Gewerbebetrieben.“
Ohne Veränderungen veröffentlicht. herral, 17.02.2026