Die Klage einer Einzelperson gegen die Gesetzmäßigkeit der Briefwahl zur Wahl des Landrates wurde abgewiesen. Große öffentliche Aufmerksamkeit hatte die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht zuletzt durch die Fokussierung der Berichterstattung unserer Lokalzeitung erhalten. Die Zweifel wurden beständig genährt. Hoffnungen der bei der Wahl unterlegenen Seite spekulativ verstärkt. ( #dewezetkorrektiv )
Die Corona-Notlage und die Notwenigkeit der Durchführung der Wahl auch für eine Führungsklarheit beim Landkreises waren auf einmal unwichtig geworden. Für mich ein schmutziges politisches „Spiel“ bei dem sich die Wahlverlierer nicht mit Ruhm bekleckert haben. Nun hat das Gericht entschieden:
Die Wahl ist rechtsgültig! Die Vorwürfe gegen die Wahlleitung des Kreises nicht gerechtfertigt.
Hier geht es zur Presseerklärung / Urteilsbegründung des Verwaltungsgericht Hannover:
Persönliche Meinung:
Auch ich war ob der verschiedenen Pressemitteilungen ganz leicht verunsichert. Groß aufgemacht hatte die Zeitung über die Beschwerde gegen die Wahl und in der Folge die Verunsicherung auch der Kreistagsmitglieder berichtet. Irgendwie wirkt das schon.
Noch am Dienstag, den 22.06.2021 berichtet die Zeitung fast ganzseitig erneut spekulativ über das Verfahren.
Für mich waren die Gründe des Beschwerdeführers konstruiert – die These „Analphabeten und Spontanwähler seien durch eine reine Briefwahl eingeschränkt gewesen“ ziemlich überzogen. Insbesondere aber in einer Abwägung mit den Corona-Risiken und den Nachteilen einer durch eine Wahlverschiebung auf unbestimmte Zeit landratlose Kreisverwaltung war für mich dies Klagekonstruktion sogar gemeinschädlich. Zudem hatte sich keiner der politischen Akteure bei Festlegung der alleinigen Briefwahl mit Bedenken zu Wort gemeldet. Wenn die Verlierern nach der Wahl auf einmal Bedenken bekommen, hat das einen Beigeschmack, der nicht gut ist.
Der Rechtsanwalt und Kreistagsmitglied Rüdiger Zemlin tat zudem sein Bestes, um mit seinem juristischen „Sachverstand“ den Kläger zu stützen und die Zweifel zu mehren.
Zudem kann man sich bei juristischen Details, wie die Behauptung, das das Infektionsschutzgesetz keine taugliche Rechtsgrundlage für die erfolgten Einschränkungen des Wahlrechts darstellt würde, nicht gänzlich sicher sein. Vor Gericht und auf hoher See, so heißt es nicht ohne Grund, sind alle in Gottes Hand.
Daher schafft das Urteil Klarheit: Für mich lässt sich die Begründung so zusammenfassen. Es war alle „heiße Luft“ – sprich ohne sachliche Substanz.
Es ist zudem gut und folgerichtig, das der Kläger die Verfahrenskosten für alle Beteiligen tragen muss. So berichtet die HAZ. Für mich hat der Kläger die Ursache für das Verfahren mutwillig gesetzt.
Blamiert hat sich Herr Zemlin, dessen Antipathie gegen den gewählten Landrat seinen juristischen Sachverstand wohl deutlich getrübt hat. Das die CDU die Sache mitmachte, das spricht gegen ihre VertreterInnen.
Am meisten aber hat mich das Verhalten des Grünen Landratskandidaten Thorsten Schulte enttäuscht. Er zeigte sich mit seiner Stimmenthaltung als schlechter Verlierer und bot mit der entstehenden Pattsituation breiten Berichtsraum in der Zeitung.
Zum Agieren der DEWEZET spare ich mir weitere Sätze.
Nachfolgend eine Sammlung von Presseberichten zum Thema:
Bericht HAZ vom 24.06., 19:12 Uhr mit Aussagen zu den Verfahrenskosten:
Der NDR berichtet am 24.06. um 14:24 Uhr: „Das Gericht hat am Donnerstag die Klage eines Wahlberechtigten abgewiesen, der eine Wiederholung der Wahl vom April 2020 erreichen wollte. Es sei nicht erkennbar, dass das Ergebnis beeinflusst worden sei, stellte das Gericht klar.
Die DPA- Meldung vom 24.06.2021: https://www.sueddeutsche.de/politik/kommunen-hannover-gericht-erklaert-landratswahl-in-hameln-fuer-gueltig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210624-99-127794
Vorbericht des NDR vom 24.06.2021: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Hameln-Pyrmont-Gericht-entscheidet-heute-ueber-Landratswahl,landratswahl112.html
Siehe auch folgende Botenberichte zum Thema:
Hameln, 24.05.2021, Ralf Hermes