Früher wurden Gärten zugepflastert, um Parkplätze vorm Haus zu schaffen. Heute schottert man Gartenflächen, um sie möglichst pflegeleicht zu halten. Die Auswirkungen für Umwelt und Natur sind den Besitzern dabei wohl ziemlich egal. Auch wie es aussieht. Als ein markantes Beispiel ist das Finanzamt Hameln zu nennen. 2013 schotterte man dort zum Preis von 18.000 Euro die Grünflächen. Grund: Pflegeaufwand reduzierten durch weniger Grünwuchs. (http://archiv.bund-hameln-pyrmont.net/index.php?id=31039)
Die DEWEZET nahm sich jetzt in einem Bericht vom 25.02.2019 des Themas an und hatte bei der Aufsichtsbehörde (Staatliches Baumanagement Niedersachsen) nachgefragt. Fazit: Die Schotterung entspricht nicht den Vorgaben der NBauO, das SBN wird darauf hinwirken, dass der Zustand wieder verändert wird. Einzelheiten siehe https://www.dewezet.de/region/hameln_artikel,-steine-vor-dem-finanzamt-vermutlich-nicht-rechtens-_arid,2525202.html
Zur Rechtslage: Schotter- und Steinflächen sind laut Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (§9NBauO) nicht zulässig. „Dort heißt es, dass nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Und Schotterflächen sind keine Grünflächen.
Weitere (neuer) Beispiele aus Hameln:
Süntelstraße:
Ostertorwall
Knabenburg (AEG)
Leider bundesweit ein Trend, dem die Facebookseite: „Gärten des Grauens ein Gesicht gibt. Siehe: https://www.facebook.com/GaertenDesGrauens/
Guter Hintergrundbericht zum Thema: https://www.deutschlandfunk.de/schotterflaechen-als-vorgarten-gaerten-des-grauens.697.de.html?dram%3Aarticle_id=442444&fbclid=IwAR22MNpzpalqjS5MWTwaIFxNJ6BBgVv1N-6zgzsjqrykd98BZteEMyuMCeg