Hameln, 13.03.2026: 16 Bäume am Parkplatzrand des Gewerbegrundstückes Fischbecker Straße Ecke Wehrberger Straße wurden gekappt. Es handelt sich hier nicht um Pflegeschnitte sondern um eine unsachgemäße Schädigung der Bäume mit langfristig negativen Folgen.
Ich hatte den Vorfall in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Stadtrates Hameln am Mittwoch dem 11.03.2026 angesprochen und um eine Positionierung der Stadtverwaltung aus fachlicher Sicht und um Prüfung des Schutzstatus der Bäume gebeten. Die Antwort der Verwaltung lautet, dass die Bäume nicht durch einen Bebauungsplan geschützt sind. Der B-Plan 731 stammt aus dem Jahr 2008 – da gab es den Markt mit seinem Parkplatz bereits. Demnach ist der Bebauungsplan nachträglich über die Fläche gelegt worden. Die Bäume waren somit schon vorher dort und sind nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die textliche Festsetzung Nr. 2.3 zur Gliederung der Stellplätze durch Bäume kann nur gelten, wenn z. B. ein neuer Parkplatz angelegt wird. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Die Arbeiten werden von der Verwaltung als „baumpflegerisch bedenklich“ eingestuft. Allerdings hat die Stadt keine Handhabe, so etwas zu verhindern.
Einige Einzelbilder:
Das „Kappen“ von Bäumen erfolgt nicht nur auf Gewerbegrundstücken.
Hier Bilder vom Linkeweg/Reimerdeskamp:

Siehe auch:
herral, 13.03.2026






