Hameln, 17.04.2026: Gute Nachrichten – erneuerbare Energien bringen Geld auch für das Gemeinwohl der Menschen in Hameln!
Konkret hat die Stadt Hameln aus den Akzeptanzabgaben auf kommunaler Ebene bisher 83.000 Euro erhalten. 41.500 Euro dieser Windkrafterlöse wurden auf die betroffenen Ortschaften verteilt. Die restlichen 50% kamen dem Haushalt der Stadt Hameln als Einnahme zugute.
Hier die Einzelheiten:
Ich hatte der Stadtverwaltung am 10.04.2026 drei Fragen zum generellen Umgang mit EEG Mitteln für Hamen übersandt.
Hier Fragen und die Antworten aus dem Rathaus:
- Wie viele Gelder hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren in Summe als Akzeptanzabgaben erhalten? Wo wurde/wird die Mittelverwendung veröffentlicht.
Die Stadt Hameln hat rückwirkend für das Jahr 2024 rund 44.000 Euro und für das Jahr 2025 rund 39.000 Euro erhalten (abhängig von der Windkraftertragslage). Die Mittelverwendung (erste Auszahlungen erfolgten erst vor wenigen Monaten/Wochen) wurde noch nicht veröffentlicht, eine Veröffentlichung ist aber vorgesehen (und auch vorgeschrieben).
- Nach welchen Regeln werden die Gelder auf die Ortsräte, Ortsvorsteher verteilt.
Gemäß Ratsbeschluss (119/2023) fallen die Mittel hälftig dem allgemeinen Haushalt und hälftig den betroffenen (abhängig vom Standort der Windkraftanlage) Ortsteilen zu.
- Welche Summen haben die einzelnen Teilbereiche (Ortsräte) erhalten und gibt es Vorgaben für die Mittelverwendung in den Ortschaften?
2024
Hilligsfeld: 12.328,23 €
Afferde: 1.951,01 €
Rohrsen: 7.592,28 €
2025
Hilligsfeld: 11.007,42 €
Afferde: 1.863,76 €
Rohrsen: 6.834,4 €
Die Mittel sollen der örtlichen Gemeinschaft zugutekommen. Die Verwendung vor Ort erfolgt unter der Maßgabe von § 93 NKomVG.
Ergänzungen von mir:
§ 93 NKomVG
Der Ortsrat oder der Stadtbezirksrat vertritt die Interessen der Ortschaft oder des Stadtteils und fördert deren oder dessen positive Entwicklung innerhalb der Gemeinde. …, entscheidet der Ortsrat …unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde in folgenden Angelegenheiten:
Nr. 6: Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft oder im Stadtbezirk,
Quelle:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/f463006a-1841-392c-9e61-a11429b0c223
Die Anfrage entstand aus Anlass der Berichterstattung um die ortsgebunden Zahlungen an die freiwilligen Helferinnen und Helfer der Feuerwehr in Rohrsen.
herral, 17.04.2026