Abrissplanung: Wohnkomplex Regerweg soll einer Neubebauung weichen.

Hameln, 22.06.2026 – herral: Die Stadt Hameln beschließt am Mittwoch, 24.06.2026, über die Veränderung des Bebauungsplans für diese Fläche. Geplant ist durch den Eigentümer, die Hamelner Wohnungsbaugesellschaft HWG, Gebäude abzureißen und mit neuen Mehrfamilienhäusern zu bebauen.

Wenn die Politik dem Bebauungsplan nicht zustimmt, kann der Abriss bzw. eine Neubebauung nicht erfolgen. Es lohnt sich daher genauer hinzusehen. Sachinformationen und persönliche Einschätzung:

Um diese Wohnhäuser geht es:


Beraten wurde der Bebauungsplan Nr. 343 „Reherweg“ bereits am 03.06.2026 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung. Dort wurde der Planung einstimmig zugestimmt. Das Protokoll dazu ist noch nicht verfügbar.


Sämtliche Planunterlagen können im Ratsinformationssystem eingesehen werden:

https://ris.hameln.de/ris/hameln/agendaitem/details/7867


Was mir aufgefallen ist:

Bei den Gebäudekomplex Regerweg 22,23 und 26 handelt es sich um ein m.E. architektonisch und vielleicht sogar stadtgeschichtlich interessante Wohnraumlösung, die vom äußeren Eindruck eigentlich zu schade zum „wegschmeißen“ aussieht.

Im DEWEZET-Archiv gibt es zu dem Objekt einen Bericht zum Richtfest vom 20. September 1968. Demnach hat die GWG (Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft) hier zwei Wohnblocks mit 31 Einheiten als „Altenwohnungen“ gebaut:


Wurden die Optionen für einen Erhalt und Sanierung tatsächlich geprüft? Informationen dazu habe ich nicht gefunden.


Ein Anwohner sagte, dass ein Teil der Wohnungen mittlerweile leer steht. Von den Planungen für einen Abriss der Gebäude wußte er nichts.


Geplant ist an Stelle dieser Gebäude 54 Wohneinheiten in viergeschossiger Bauweise zu errichten. Zusätzlich sollen auf den Flächen etwa 27 Parkplätze geschaffen werden.


Beim zweiten Gebäude handelt es sich um einen Standart-Wohnblock wie er in Hameln vielfach zu sehen ist. Anschrift Lemkestraße 25/27. Dieser Wohnblock soll erhalten bleiben. Baujahr 1969. Die Wohnungen hier wurden seinerzeit für Sowjetzonen-Flüchtlinge und Personen bestimmt, die noch in beengten Wohnverhältnissen zu wohnen gezwungen sind. (DEWEZT vom 22. März 1969)


Auszug aus der Begründung für den Bebauungsplan Nr. 343 A „Reherweg“

  • Die im Geltungsbereich bestehende Wohnbebauung der Hamelner Wohnungsbau-Gesellschaft mbH (hwg) entspricht weitgehend nicht mehr den aktuellen baulichen, funktionalen und städtebaulichen Anforderungen. Die hwg beabsichtigt diese durch eine zeitgemäße und verdichtete Bebauung zu ersetzen. Sie übernimmt als Vorhabenträgerin die Kosten dieses Bauleitplanverfahrens.
  • Mit der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Verdichtung der Wohnbauflächen im Plangebiet wird dem Ziel der bedarfsorientierten Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraumes in der Kernstadt Hameln entsprochen.
  • Mit der Änderung 2 des Bebauungsplanes werden Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Stärkung der Klimaresilienz mit der Bauleitplanung der Stadt umgesetzt. Der Planentwurf beinhaltet daher u.a. Maßnahmen zur Verbesserung des Stadt- und Mikroklimas und zur Stärkung der Biodiversität und des Wasserhaushalts, die zu einer Erhöhung der Lebensqualität und zur Reduzierung schädlicher Umwelteinflüsse im bestehenden Wohngebiet beitragen.
  • Die Bausubstanz entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, eine technische und energetische Sanierung ist nicht nachhaltig und wirtschaftlich umsetzbar. Darüber hinaus besteht in Hameln wie im ganzen Bundesgebiet ein Defizit an bezahlbaren Mietwohnungen.
  • Die Hamelner Wohnungsbau-Gesellschaft mbH, der als Tochtergesellschaft der Kommune die Aufgabe zukommt, den Bürgern Wohnraum zu moderaten Mieten zur Verfügung zu stellen, möchte mit einer Erneuerung der Bebauung in angemessener Verdichtung das Angebot für die Hamelner Bürger bedarfsgerecht erhöhen.
  • Durch die geplante Festsetzung des Planentwurfes zur Versiegelungsbeschränkung auf maximal 50% der Flächen unterschreitet die Neuplanung den derzeit möglichen Versiegelungsgrad. Somit wird durch die geplante Bebauungsplanänderung keine Verschlechterung begründet.
  • Erhalt von Gehölzen: Vorhandene einheimische Gehölze ab einem Stammumfang von 30 cm sind möglichst zu erhalten. Sie sind bei Abgang zu ersetzen. Vorhandene Bäume auf der Verkehrsfläche des Reherweg können ausnahmsweise entfernt werden soweit dies zur Erschließung von Grundstücken erforderlich ist. Sie sind im Verhältnis 1 zu 2 straßenbegleitend zu ersetzen.
  • Je angefangene 400 m² Grundstücksfläche ist mindestens ein standortgerechter, kleinkroniger Laubbaum oder je angefangene 600 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.

Aufnahmen des „Bestandsgrüns“ (größere Bäume):


Eigene Einschätzung: Ich sehe das Risiko, das hier sowohl „Greenwashing“ wie auch „Sozialwashing“ betrieben wird.

a) Anstelle den vorhandenen preiswerten Wohnraum zu sanieren und zu erhalten sollen mit hohen Aufwand Neubauten mit ganz anders zu kalkulierenden Mietpreisen entstehen. Es verschwindet preiswerter Wohnraum. Von einer Sozialbindung des neu zu schaffenden Wohnraums ist nicht die Rede.

b) Persönlich rechne ich ob der schwammigen Schutzformulierungen des Großgrüns mit erheblichen Eingriffen in die Grünstruktur. Es wird längere Zeit brauchen, bis das Grünvolumen wieder hergestellt sein wird. Bis also eine positive Klimabilanz entsteht, werden ggf. Jahrzehnte vergehen. Ein Detail ist auch die Feststellung, dass die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten fünf zu erhaltenen Bäume in der Lemkestraße nicht existent sind.

Screenshot
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Informationen zur HWG

Geschäftsbericht 2024:

https://ris.hameln.de/ris/hameln/file/getfile/94052


herral, 22.06.2026

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