Bebauungsplanunterlagen offenbaren die Auswirkungen auf die Natur und „versehentliche“ Rodungsmaßnahmen. #Rosenbuschzujet

Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Rosenbusch soll eine neue Jet-Tankstelle gebaut werden. Dazu ist in einem förmlichen Verfahren die Änderung der Bebauunsplanung erforderlich. Der Grundstückseigentümer führte bereits im Februar umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen durch.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 2.45.2019 wurde bei zwei Gegenstimmen und 11 Zustimmungen die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 755) für ein neues Gewerbegebiet beschlossen. Das bedeutet, dass erst jetzt die Auslegung der Planungen und die Anhörung der Öffentlichkeit erfolgt. Die Fakten aber für die Umwelt wurden bereits geschaffen wie die folgende Bilderserie zeigt. Aus den Ratsinformationen kann man aus fachlicher Sicht eine Bewertung der Auswirkungen nachvollziehen.

Fotos: Ralf Hermes, Rodungsarbeiten aus Wesersicht ab 16.02.2019 auf dem Gelände

Hier die Informationen / Unterlagen aus dem Ratsinformationssystem Hameln:

Auszug: „Im südöstlichen Bereich des Plangebietes soll eine Tankstelle angesiedelt werden. Die Standortentwicklung als Tankstelle ist aus Stadtentwicklungssicht ausdrücklich zu begrüßen. Sie schließt eine Versorgungslücke an der B 83 in Richtung Hessisch Oldendorf.“

Weiter Hintergrundinformationen:

Auszüge aus der Begründung zu dem Bebauungsplan Nr. 755:

4.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Innerhalb des Bebauungsplanes sind Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Pflanz- und Erhaltungsgebote) vorgesehen. Erhaltungsgebot Am nordwestlichen und nördlichen Rand des Plangebietes war ursprünglich ein Gehölzbewuchs aus Bäumen und Sträuchern vorhanden. Im Zuge der Rodungsarbeiten im Fällzeitraum im Februar 2019 wurde der Bestand entfernt. Am nordwestlichen Rand besteht jedoch eine ökologische Notwendigkeit für einen linearen Gehölzbestand (Bedeutung für Fledermäuse, siehe Umweltbericht). Insofern wurde bereits im März 2019 eine mehrreihige landschaftsgerechte und hochwertige Gehölzpflanzung aus einheimi-schen Sträuchern und Einzelbäumen angelegt. Ziel dieser Pflanzung ist ein dichter Bestand aus einheimischen Gehölzen, wobei in regelmäßigen Abständen auch Großbäume in die Pflanzung eingebunden wurden. Dieser Bestand wird als Erhaltungsgebot festgesetzt. In der Folge ist auf eine dauerhafte Funktionsfähigkeit dieses Bestan-des als dichtes Landschaftsgehölz zu achten. Innerhalb der festgesetzten Flächen vorhandene Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.

„Kompensation Die Kompensation für die durch Bauvorhaben in diesem Bebauungsplan verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht im Plangebiet ausgeglichen werden, erfolgt als monetäre Ablösung und ist durch den Bauherrn spätestens 1 Jahr nach Beginn der Baumaßnahme zu leisten.“

Fotos: Ralf Hermes, 24.02.1919
Fotos: Ralf Hermes, 2018

VERFAHRENSABLAUF Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln am 17.08.2016 beschlossen und hat im Zeitraum vom 22.08.2016 bis zum 19.09.2016 stattgefunden.

Anmerkung: siehe dazu die Stellungnahme des BUND Hameln: http://archiv.bund-hameln-pyrmont.net/fileadmin/bundgruppen/bcmskghamelnpyrmont/2016-09-16-Stellungnahme_BUND_Gewerbegebietsausweisung_W-L-Str..pdf Hierzu wurden bisher keine Antworten/Reaktionen der Stadtverwaltung Hameln gefunden. Rückmeldungen gab es damals nicht.

Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Hameln

Fotos: Ralf Hermes – Rodungsansichten aus Sicht der Wilhelm-Lampe-Straße
Umweltbericht – Quelle: Ratsinformationssystem Hameln

Auszüge aus dem Umweltbericht:

„Mit der Umsetzung des Bebauungsplans wird eine maximale Neu-Versiegelung von ca. 9.144 m2 Fläche ermöglicht. Etwa 1.025 m2 der nicht versiegelbaren Fläche entfallen auf 5 m breite Gehölzstreifen an der nord-westlichen und nördlichen Grenze des Geltungsbereiches, die erhalten bzw. nach versehentlicher Abholzung im Februar 2019 neu gepflanzt werden. Erhalten wird auch ein alter Silberahorn an der nord-westlichen Grenze sowie ein Straßenbaum an der Wilhelm-Lampe- Straße. Die vorhandene Linden-Reihe an der B 83 ist durch die geänderte Verkehrsführung im Zusammenhang mit der Schaffung einer Zuwegung zu der Tankstelle nicht betroffen.“


„Erhebliche Beeinträchtigungen sind zu befürchten bei den Schutzgütern Wasser (Verringerung Grundwasserneubildung, Erhöhung Oberflächenabfluss), Boden (Versiegelung), Klima / Luft (Verringerung Frischluftbildung) und Tiere und Pflanzen (Verlust von Lebensräumen, Verlust von Bruthabitaten von Vögeln und Verlust von Nahrungsräumen und Balzhabitaten von Fledermäusen).
Zudem sind artenschutzrechtliche Verbote betroffen (Verbot der Tötung europäischer Vogel- und Fledermausarten, Verbot der erheblichen Störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten).
Es entfallen insgesamt 28 Alt-Bäume im Bereich der geplanten Gewerbegebiets- und Sondergebietsfläche, die aufgrund ihrer Größe und Alters und der damit verbundenen
Habitatqualitäten und Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftsbild besonders wertvoll sind.
Vor allem durch die Überplanung und Versiegelung Flächen mit einer erhöhten Wertigkeit entstehen erhebliche Beeinträchtigungen, die vor Ort nicht ausgeglichen werden können.“

In dem Bericht wurde auch deutlich, dass im März 2019 „versehentlich“ Gehölze entfernt wurden und dafür jetzt ein 5 m breiter Gehölzstreifen angepflanzt werden muss.

„Der Gehölzbestand an der Grenze zur Bahnlinie war als freiwachsende Hecke mit einer durchschnittlichen Höhe von mindestens 3 m besonders wertvoll. Hinzu kommt, dass sie als aus heimischen, standortgerechten Gehölzen bestehend eine große Naturnähe aufwies. Leider wurde dieser
ursprünglich zum Erhalt vorgesehene Gehölzbestand im Zuge der Gehölzmaßnahmen im Februar 2019 entfernt
(Baufeldräumung).“

„Der Gehölzbestand an der nordwestlichen Grenze des B-Plangebiets aus Altbäumen und Sträuchern besaß eine große Bedeutung als Leitlinie und Nahrungshabitat für Fledermäuse, z.B. für das Braune Langohr. Diese Art nutzt Nahrungsräume in einem relativ kleinen Raum um die die Quartiere, so dass diese Nahrungsräume wichtig für den Erhalt der Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind. Da die Art auf mehr oder weniger lückenlose Gehölzstrukturen als Leitlinien und Nahrungsräume angewiesen ist, ist zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Heckenstruktur in der Weseraue der Erhalt der Gehölzstruktur am westlichen Rand des Bebauungsplans erforderlich. Leider wurde auch dieser Gehölzbestand im Zuge der Baufeldräumung im Februar 2019 entfernt und der Oberboden zur Entfernung von Wurzelstubben mit einer Raupe abgezogen.“

„An Brutvögeln wurden insgesamt 33 Arten festgestellt, wovon 3 Arten auf der Vorwarnliste stehen (Gelbspötter, Haussperling, Stieglitz) und 2 weitere Arten in ihrem Bestand gefährdet sind (Star, Kuckuck), die jedoch außerhalb des Bebauungsplangebiets vorkommen und durch die Planung nicht betroffen sind.
Von der Planung betroffene Brutvogelarten sind Amsel, Buchfink, Gimpel, Blaumeise, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Girlitz, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen,
Ringeltaube, Singdrossel, Zaunkönig und Zilpzalp. An Reptilien wurde die Art Blindschleiche auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei festgestellt.“

„Im bis zur Weser hin reichenden, faunistischen Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 5 Fledermausarten festgestellt (Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr, Wasserfledermaus). Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei mit dem alten Baumbestand und mit kleinen Lichtungen sowie der südlich an das Bebauungsplangebiet angrenzende Gehölzstreifen eignen sich sehr gut als Nahrungsraum für Fledermäuse, insbesondere für Zwergfledermaus und Braunes Langohr. Zwergfledermäuse nutzen die Flächen um die Gebäude auch intensiv als Balzhabitat.“

Prüfung von Alternativen
Die Flächen befinden sich in dem im Flächennutzungsplan großflächig ausgewiesenen Gewerbegebiet zwischen Bahn und Bundesstraße an der Wilhelm-Lampe-Straße. Durch diese grundsätzliche
Nutzungszuweisung als Gewerbeflächen sind darüber hinausgehende Standort-Varianten-
Prüfungen nicht mehr erforderlich. Auch alternative Gestaltungs- und Erschließungskonzepte kommen nicht in Betracht, da der Standort der Tankstelle an der Bundesstraße für dieses Gewerbe erforderlich ist und die weitere Gewerbegebietsentwicklung aufgrund noch fehlender Nachfrage als Angebotsplanung erfolgen soll.“

Boden: … Die Umweltauswirkungen durch die Versiegelung und Veränderung des Bodenaufbaus sind daher als erheblich einzustufen.“

Wasser: … Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind aufgrund der Empfindlichkeit und der Dauerhaftigkeit als erheblich einzustufen.“

Klima und Luft: Durch die Neuversiegelung und Entfernung von Gehölzen entstehen Belastungen für das Schutzgut Klima / Luft. Da im Sondergebiet 100%, im Gewerbegebiet – ohne Flächen mit Erhaltungsgebot etwa 90% der mit Gehölzen bestandenen Fläche versiegelt werden, ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft zu rechnen.“

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Durch den erheblichen Verlust des Baumbestands und der Brombeergebüsche im geplanten GE und SO-Gebiet gehen Lebensräume von Brutvögeln, Fledermäusen (Balzhabitat, Nahrungsraum) und von Reptilien (Blindschleiche) verloren.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind aufgrund ihres Umfangs und ihrer Dauerhaftigkeit als erheblich einzustufen.“

„Der 5 m breite Streifen mit Erhaltungsgebot wurde im Zuge der Baufeldräumung im Februar 2019 versehentlich abgeholt und der Oberboden mit einer Raupe abgezogen. Da dieser Gehölzstreifen auch artenschutzrechtlich besonders bedeutsam ist, wurde noch im März 2019 eine hochwertige Ersatzpflanzung aus heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern vorgenommen, die zukünftig erhalten werden soll (vgl. Grünordnungsplan). Zwar ist dieser Gehölzstreifen mit 5 m Breite relativ schmal, dennoch kann er aufgrund der besonderen Wertigkeit der angepflanzten Gehölze mit einem Wertfaktor von 3,0 bilanziert werden. Auch der Gehölzstreifen zur Bahn hin wurde im Februar 2019 versehentlich abgeholzt. Da aber noch einige Gehölze auf der angrenzenden Fläche der Deutschen Bundesbahn verblieben sind, wird für diesen Streifen ein Pflanzgebot mit heimischen, standortgerechten Gehölzen als ausreichend angesehen. Auch dieser Pflanzstreifen geht mit dem Wertfaktor 3 in die Bilanzierung ein.“

Homepage des Auftraggebers: https://www.pvsprojekt-gmbh.de/

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