Antwort MdB Helge Limburg zu: Nachgefragt – Thema Steuergerechtigkeit („Luxusflüge besteuern“ und „Linzenzschranke“)

Hameln, 18.12.2025: Hier sind die Antworten des Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen Helge Limburg:

Zum Antrag „Luxusflüge besteuern – Klimaschutzlücke im Verkehr solidarisch angehen“ äußert sich Heldge Limburg wie folgt:

Im Verkehrssektor ist die Klimaschutzlücke aufgrund jahrzehntelanger Versäumnisse besonders groß. Wir müssen die Klimaziele erreichen und dafür insbesondere die stärksten Verursacher von Emissionen angemessen in die Verantwortung nehmen. Deswegen wäre eine zusätzliche Besteuerung von Privatjetflügen und Premiumflugtickets der richtige Weg. Beides verursacht ein Vielfaches an CO2-Emissionen im Vergleich zu normalen Flugtickets. Dass die Koalitionsfraktionen diesen Beitrag zum Klimaschutz und für zusätzliche Einnahmen im dreistelligen Millionenbereich abgelehnt haben, bedauere ich.


Zur „Lizenzschranke“ äußert sich Helge Limburg wie folgt:

Die Bundesregierung wendet ein wichtiges Instrument für internationale Steuergerechtigkeit bei US-Unternehmen jahrelang nicht an und streicht es in dem Moment, wo diese Nichtanwendung hinterfragt wird und es Erklärungsdruck gibt dieses Instrument komplett. Dadurch drohen nun langfristig Milliardenverluste durch Steuerticks von US-Unternehmen, die mit komplizierten Unternehmenskonstrukten die (vollständige) deutsche Unternehmensbesteuerung umgehen.

Für Ihre weitere darüber hinausgehende Information zur Lizenzschranke, habe ich Ihnen bei Interesse einmal außerhalb von Herrn Limburgs Statement für Ihren Hintergrund folgende Informationen zusammengetragen:

Das Ganze muss man sich wie einen „Steuer-Trick“ vorstellen, den Deutschland verhindern wollte, aber bei den USA ein Auge zugedrückt hat.

1. Lizenzgebühren als Mittel zur Gewinnverschiebung
Große Tech-Konzerne nutzen Lizenzgebühren oft strategisch, um Gewinne zu verschieben. Das Prinzip: Eine deutsche Tochterfirma nutzt Patente oder Markenrechte der Muttergesellschaft und zahlt dafür Lizenzgebühren ins Ausland.
Der entscheidende Punkt: Diese Gebühren senken den Gewinn in Deutschland. Wo kein Gewinn ist, fallen auch keine deutschen Steuern (ca. 30%) an. Das Geld landet stattdessen im Ausland, wo es idealerweise kaum besteuert wird.

2. Das Problem: Die künstliche Steueroase
Wenn diese Zahlungen in Länder fließen, in den Lizenzeinnahmen sehr gering oder sogar fast steuerfrei sind (sogenannte „Patent-Boxen“ oder „IP-Boxen“). Also entsteht so ein massiver Steuervorteil. (Die USA besteuern ausländische Lizenzgebühren bspw. sehr gering s.u.). Der Konzern spart sich also die hohen deutschen Steuern und zahlt im Empfängerland fast nichts. Das ist legal, aber aus Sicht des deutschen Fiskus eine aggressive Aushöhlung der Steuerbasis.

3. Die Gegenmaßnahme: Die Lizenzschranke (§ 4j EStG)
Um diesen Steuertrick zu stoppen, führte Deutschland 2017 die Lizenzschranke ein. Die Regel besagt: Du darfst diese Lizenzzahlungen nicht mehr als Betriebsausgabe von der Steuer abziehen, wenn das Geld beim Empfänger „schädlich“ niedrig besteuert wird.
Im Klartext: Das Finanzamt ignoriert die Überweisung einfach. Der Gewinn in Deutschland bleibt auf dem Papier hoch und muss voll versteuert werden. Damit lohnt sich das Verschieben nicht mehr.

4. Die Unterscheidung: Gute vs. Schlechte Steuervorteile („Nexus-Ansatz“)
Nicht jeder Steuervorteil im Ausland löst die Lizenzschranke aus. Die OECD unterscheidet nach dem Nexus-Ansatz:

Erlaubt (Nexus-konform): Ein Land gibt Steuerrabatte, weil dort wirklich geforscht und entwickelt wird (echte Wertschöpfung). Es werden also beispielsweise Labore gebaut und Forscher:innen eingestellt.

Verboten (Nicht-konform): Ein Land gibt Steuerrabatte für bloße Briefkastenfirmen ohne echte Forschungsarbeit vor Ort. Nur hier sollte die deutsche Lizenzschranke zuschnappen.

5. Der Sonderfall USA: Das „faktische Geschenk“
Unter Trump führten die USA ein System ein (das FDII-Regime), das US-Konzernen extrem niedrige Steuern (ca. 13%) auf solche Lizenzeinnahmen garantiert. Fachleute sind sich einig: Das ist eigentlich ein „unfairer“ Steuertrick nach OECD-Standards und erfüllt den Nexus-Ansatz nicht.
Eigentlich hätte Deutschland jetzt die Lizenzschranke aktivieren und die US-Konzerne voll besteuern müssen. Das Finanzministerium entschied sich jedoch per Verwaltungsschreiben dagegen und ließ das US-System vorläufig „durchgehen“. Dadurch konnten US-Konzerne ihre Gewinne weiter günstig aus Deutschland abziehen.

6 Die Abschaffung und warum sie als „schlechter Deal“ gilt:
Zum Steuerjahr 2025 wird die Lizenzschranke ersatzlos gestrichen, mit der Begründung, die neue Globale Mindeststeuer (15%) mache sie überflüssig. Dadurch entgehen Deutschland aber Milliarden, die diese Konzerne bei korrekter Anwendung der Lizenzschranke sonst zahlen müssten.
Der Hauptgrund: Die Lizenzschranke sicherte die Besteuerung in Deutschland (ca. 30%). Fällt sie weg, dürfen Gewinne wieder abwandern und werden im Ausland nur noch mit 15% besteuert – Deutschland verliert also die Differenz und das Steuergeld fließt oft an den Staat des Mutterkonzerns (z. B. USA). Zudem gilt die Mindeststeuer nur für Riesen-Konzerne (ab 750 Mio. € Umsatz); für alle kleineren Unternehmen öffnet sich das alte Steuerschlupfloch durch die Abschaffung der Lizenzschranke wieder komplett.

Kurios ist eben auch, dass die Lizenzschranke nun auch wegfällt mit dem Argument, dass sie wenig Geld einbringt und damit quasi unerheblich ist. Das ist natürlich absurd, weil das in erster Linie schon erstmal nur so war, WEIL die BReg die Regel selbst nicht richtig angewandt hat. Um sich selbst Druck zu nehmen das Instrument anzuwenden, wird es jetzt kurzerhand abgeschafft.


Die Antwort von Herr Limburg traf hier am 11.12.2025 als erste Antwort der drei angeschriebenen Bundestagsabgeordneten ein.


Hier der Botenbericht mit dem genauen Wortlaut der Anfrage:


herral,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.