Antwort MdB Mareike Lotte Wulf zu: Nachgefragt – Thema Steuergerechtigkeit („Luxusflüge besteuern“ und „Lizenzschranke“)

Hameln, 18.12.2025: Hier sind die Antworten der Bundestagsabgeordneten der SPD und parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:

Zum Antrag „Luxusflüge besteuern – Klimaschutzlücke im Verkehr solidarisch angehen“ äußert sich Mareike Lotte Wulf wie folgt:

“Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist nach wie vor unbefriedigend. Unsere Koalition aus CDU/CSU und SPD setzt alles daran, die politischen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die Unternehmen in unserem Land endlich wieder erfolgreich wirtschaften können. Der Bundestag hat vor wenigen Tagen die Senkung der Luftverkehrssteuer auf den Weg gebracht, um zu verhindern, dass die deutsche Luftverkehrswirtschaft im internationalen Wettbewerb abgehängt wird. Jetzt eine neue Steuer auf Flüge einzuführen, ist genau der falsche Weg. Wir brauchen eine starke Wirtschaft – auch um den ohne Frage wichtigen Klimaschutz finanzieren zu können“

Zur „Lizenzschranke“ äußert sich Mareike Lotte Wulf wie folgt:

„Die sogenannte Lizenzschranke hat heute nur noch einen sehr kleinen Anwendungsbereich. Die großen Tech-Konzerne, um die sich die öffentliche Debatte dreht – also Apple, Amazon und Co. –, werden gar nicht mehr über die Lizenzschranke besteuert, sondern über die neue globale Mindeststeuer. Und diese sorgt dafür, dass diese Unternehmen weltweit mindestens 15 Prozent effektive Steuerlast zahlen – genau dafür wurde sie eingeführt. Rein rechtlich gilt: Die Tech-Riesen fallen dem Grunde nach auch unter die Lizenzschranke. Aber die Lizenzschranke greift nur, wenn die steuerliche Begünstigung im Ausland nicht an echte Forschung und Entwicklung gekoppelt ist. Die US-Regeln entsprechen jedoch diesen Anforderungen. Deshalb kommt die Lizenzschranke in den vom ZEIT-Artikel beschriebenen Fällen nicht zum Tragen. Aus diesem Grund ist im Finanztableau des Mindeststeueranpassungsgesetzes auch ausdrücklich festgehalten, dass die Abschaffung der Lizenzschranke zu keinerlei Steuerausfällen führt. Jedoch spart die Wirtschaft rund 1,9 Millionen Euro Verwaltungsaufwand, weil komplizierte Nachweise und Prüfungen entfallen – ein klassischer Fall von Bürokratieabbau ohne Einnahmeverlust. Kurz gesagt: Die eigentliche Musik spielt längst bei der Mindeststeuer – dort stellen wir sicher, dass auch die ganz Großen angemessen beitragen. Die Lizenzschranke ist ein Instrument von gestern. Und wie bei alten Werkzeugen gilt: Wenn die neue Maschine besser arbeitet, darf das alte Modell ausgemustert werden.“


Die Antwort von Mareike Lotte Wulf traf hier am 19.12.2025 ein.


Hier der Bericht mit der Ausgangsfrage:

https://hamelnerbote.de/archive/33192

Hier die Antworten der beiden anderen Bundestagsabgeordneten:



Herral, 19.12.2025

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