Antwort MdB Johannes Schraps zu: Nachgefragt – Thema Steuergerechtigkeit („Luxusflüge besteuern“ und „Lizenzschranke“)

Hameln, 18.12.2025: Hier sind die Antworten des Bundestagsabgeordneten der SPD Johannes Schraps:

Zum Antrag „Luxusflüge besteuern – Klimaschutzlücke im Verkehr solidarisch angehen“ äußert sich Johannes Schraps wie folgt:

„Ich finde den Grundgedanken des Antrags richtig: Wir müssen klimaschädliche Luxusflüge begrenzen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Wer mit Privatjets unterwegs ist, trägt bisher zu wenig zu den Klimakosten bei. Wer sich einen Privatjet leisten kann, kann auch einen angemessenen Beitrag zu den Klimafolgen leisten.

Trotzdem habe ich den Antrag der Grünen abgelehnt. Nicht weil ich das Ziel falsch finde, sondern weil der Antrag wichtige fachliche und rechtliche Fragen offenlässt. Er hätte am Ende vor allem symbolisch gewirkt, aber wenig praktisch verändert.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem europäischen und internationalen Ansatz für zusätzliche Abgaben im Luftverkehr. Ein deutscher Alleingang hätte in diesem Bereich kaum Wirkung, könnte rechtlich an Grenzen stoßen und wäre im schlimmsten Fall sogar kontraproduktiv.

Mir ist wichtig, dass wir Maßnahmen beschließen, die am Ende tatsächlich wirken, nachweisbar Emissionen reduzieren und sozial gerecht sind. Genau daran arbeiten wir im Rahmen der Regierungskoalition weiter.“


Zur „Lizenzschranke“ äußert sich Johannes Schraps wie folgt:

„Die sogenannte Lizenzschranke wurde 2017 eingeführt, um zu verhindern, dass internationale Konzerne ihre Gewinne künstlich kleinrechnen, indem sie Marken- und Lizenzrechte in Niedrigsteuerländer verschieben und anschließend hohe Lizenzgebühren aus Deutschland dorthin zahlen. Damit sollten aggressive Steuertricks großer Unternehmen begrenzt werden.
Dass die geplante Abschaffung für viele Menschen im ersten Moment irritierend wirkt, verstehe ich gut. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als würde der Staat Konzernen entgegenkommen. Tatsächlich haben sich die internationalen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren aber grundlegend verändert. Mit der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent – die wir in Deutschland konsequent umsetzen – entsteht erstmals ein international abgestimmtes System, das genau die großen, grenzüberschreitend tätigen Konzerne erfasst, die früher besonders häufig Gewinnverschiebungen genutzt haben. Unser Finanzminister Lars Klingbeil hat deutlich gemacht, dass Deutschland zu dieser globalen Mindeststeuer steht und Steuerschlupflöcher gerade für große Digitalkonzerne schließen will.

Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesregierung die Lizenzschranke als nationale Sonderregel, die in vielen Fällen dasselbe regelt wie die neuen internationalen Mindeststeuer-Vorgaben, dabei aber viel Bürokratie und Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Die Abschaffung im Rahmen des Mindeststeueranpassungsgesetzes soll Doppelstrukturen abbauen und die Unternehmensbesteuerung stärker auf ein einheitliches, global abgestimmtes Fundament stellen. Deshalb habe ich der Gesetzesänderung zugestimmt.

Gleichzeitig nehmen wir die Kritik sehr ernst. Fachleute, Gewerkschaften der Finanzverwaltung und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen, dass gerade beim gehobenen Mittelstand weiterhin Möglichkeiten für Gewinnverschiebungen entstehen könnten, weil die globale Mindeststeuer vor allem die ganz großen Konzerne erfasst. Auch die diskutierten Schätzungen zu möglichen Mindereinnahmen zeigen, dass die Wirkung der Lizenzschranke bis heute umstritten ist.

Für mich ist entscheidend: Wir setzen auf eine starke internationale Lösung, weil sie die großen Spieler tatsächlich erreicht – kombiniert mit bestehenden nationalen Anti-Missbrauchsregeln. Und klar ist auch: Wenn sich in der Praxis zeigt, dass bestimmte Konstellationen – etwa bei US-Tech-Konzernen – weiterhin zu massiven Steuerausfällen führen, müssen wir nachschärfen und weitere Maßnahmen prüfen.

Unser Ziel bleibt unverändert: Große Konzerne müssen ihren fairen Steuerbeitrag leisten, auch im Digitalbereich. Wir verabschieden uns nicht vom Ziel der Steuergerechtigkeit – wir stellen die Instrumente auf eine moderne, international robuste Grundlage.“


Die Antwort von Johannes Schraps traf hier am 15.12.2025 als zweite Antwort der drei angeschriebenen Bundestagsabgeordneten ein.


Hier die Antwort von MdB Helge Limburg:


Hier der Botenbericht mit dem genauen Wortlaut der Anfrage:


herral, 18.12.2025

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