„Vielleicht zurück zu Thron und Altar?“ Gastbeitrag von Günter Bialkowski

Hameln, 26.10.2025: Zum Beitrag „Verfassungsgericht kippt Urteil zu kirchlichen Jobs“ in der DEWEZT vom 24.10.2025 schreibt Günter Bialkowsik.

Lieber Markus Decker,

ich lese Sie gerne, dies vorab! Ihr Beitrag „Verfassungsgericht kippt Urteil zu kirchlichen Jobs“ in der DWZ v. 24.10.25 lässt mich jedoch etwas ratlos zurück, waren wir doch schon mal weiter (früheres Urteil des Bundesarbeitsgericht). Ich frage mich und wohl auch viele Leserinnen und Leser, wohin will unsere Justiz zurück? Vielleicht zurück in die wilhelminische Epoche von Thron und Altar, wo Staat und Kirche sich gegenseitig unterstützten? Dann können wir auch gleich die ganze Aufklärung streichen.

Ich habe da einen ganz anderen Ansatz: Die biblischen Synoptiker berichten uns in den Evangelien von Jesus und seiner frohen Botschaft (euangellion) als es die heute übliche Verrechtlichung unseres Lebens noch nicht gab. Hier sollten die Kirchen einmal mit sich in Klausur gehen und nachdenken, warum sie immer wieder auf den Staat zurückgreifen: Kaiser Konstantin, Reformationszeit, das Wilhelminische Kaiserreich oder der Ewigkeitsvertrag mit dem Vatikan.

Beide, der deutsche Staat und die beiden großen Kirchen sollten den Glauben an Gott und damit die Zugehörigkeit zu einer Kirche- und Religionsgemeinschaft endlich und wirklich als eine individuelle und private Entscheidung des einzelnen Menschen anerkennen und respektieren. Denn damit hängt die Weltanschauungsfreiheit allein beim Individuum. Alle späteren, geschichtlich hinein interpretierten Verrechtlichungen gehören heute auf den Prüfstand, so auch dieses vom BVG gefällte Urteil. Ich glaube nicht, dass das durch GG garantierte religiöse Selbstbestimmungsrecht durch diesen BVG-Schwenk hinreichend berücksichtigt worden ist. Denn es begünstigt einige und schließt andere aus. Folglich darf es für die beiden großen Kirchen bei der Jobvergabe keinen wichtigen Gestaltungsspielraum geben. Dieser rechtliche Grundsatz muss für alle Organisationen gleichermaßen gelten! Das zumindest, lieber Markus Decker hätten Sie offen halten und ansprechen müssen. Somit hat für mich das BVG hier für keine Klarstellung gesorgt, eher schon für das Gegenteil! Man darf gespannt sein, wie und wann sich dass höchste Gericht in dieser Fragestellung den normativen Entwicklungen und dem Säkularisierungs-Prozess anpasst und sich korrigiert.

Den beiden europäischen Groß-Kirchen wünsche ein positives Weiterbestehen denn sie werden mehr den je gebraucht, aber bitte ohne Verfehlungen und ohne Sonderrechte als Arbeitgeber, das GG ist unser gemeinsamer Maßstab und steht über Allem!

Günter Bialkowski

herral, 26.10.2025

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