Hameln, 24.10.2025: Die Rad-Verkehrsinitiative Hameln Jetzt! hat zur Frage der Fahrradstraße folgende Presseerklärung versandt.
Presseerklärung der Initiative Rad-Verkehrswende Hameln JETZT! zur Diskussion zur Fahrradstraße zwischen Hastenbeck und Afferde
Die Initiative Rad-Verkehrswende Hameln JETZT! begrüßt die Umwidmung der Afferder Straße zwischen Hastenbeck und Afferde zur Fahrradstraße. In der Abwägung eines kombinierten Rad- und Fußwegs neben der Fahrbahn halten wir aus Kostengründen eine Fahrradstraße für eine akzeptable Lösung.
Die Förderung des Radverkehrs als Baustein der Verkehrswende ist erklärtes Ziel der Bundesregierung (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD). Es ist in der Fachwelt weitgehend Konsens, dass nur mit einer deutlichen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV die Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 erreicht werden kann.
So findet die Stärkung des Radverkehrs auch in der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und weiter in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften aus dem Frühjahr dieses Jahres, ihren Niederschlag.
Danach kann aufgrund einer „hohen Netzbedeutung für den Radverkehr“ eine Fahrradstraße angeordnet werden. Dabei wird nicht voraussetzt, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. Attraktive und sichere Verkehrswege erzeugen Nachfrage und Akzeptanz – dies gilt auch und insbesondere für eine verbesserte Radinfrastruktur (und nicht nur für Ortsumfahrungen).
Das Argument, dass „nur 2,7% Radfahrende“ auf der Afferder Straße unterwegs sind (Dewezet vom 18.10.), ist also allein nicht ausschlaggebend, zumal die Zahl offenkundig vor der Umwidmung in eine Fahrradstraße erhoben wurde.
Im Gegenzug sollte bitte auch berücksichtigt werden, wie viel Sicherheit für Radfahrende (das könnten durchaus auch Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen sein) auf der Strecke durch diese Regelung gegeben wird. Von dem gleichmäßigen Geschwindigkeitsniveau ohne geräuschvolles Beschleunigen und Abbremsen profitieren übrigens auch die Anwohner in beiden Ortsdurchfahrten (z. B. In der Cumberlandstraße), da insgesamt von einem ruhigeren Fahrverhalten vor der Haustür ausgegangen werden kann. Neben weniger Lärm ist auch ein geringerer Spritverbrauch und weniger Schadstoffausstoß als Vorteil zu benennen.
Unbeschadet der Eigentumsverhältnisse – die Afferder Straße führt offensichtlich über das Gelände des Realverbands – ist die Stadt bei der Einrichtung einer Fahrradstraße selbstverständlich an das Straßenverkehrsgesetz und die nachgeordnete Straßenverkehrsordnung gebunden. Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Recht etwa durch die Geschwindigkeits-begrenzung beeinträchtigt fühlen, können den Rechtsweg einschlagen. Das vom Realverband ausgesprochene Ultimatum für den Rückbau, verbunden mit der Drohung, andernfalls selbst Hand anzulegen, ist Selbstjustiz und absolut inakzeptabel. Dieses Vorgehen zerstört den Rechtsfrieden und vergiftet das gesellschaftliche Zusammenleben.
Für die Initiative Rad-Verkehrswende Hameln JETZT!,
Andreas Hausotter
Zum Nachlesen
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Kap. 1.3. Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen: „Den Rad- und Fußverkehr werden wir als Bestandteil nachhaltiger Mobilität stärken und fördern.“)
Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, StVG (s. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/233/VO.html) (Die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ermöglicht Kommunen, neben der Verkehrssicherheit und -flüssigkeit, auch Ziele wie Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung zu berücksichtigen. Wichtige Änderungen umfassen die Erleichterung von Tempo-30-Zonen und die Möglichkeit, Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilität einzurichten.)
Straßenverkehrsordnung, StVO (s. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/) (Die StVG schafft den Rechtsrahmen, den Behörden neue Befugnisse einzuräumen.StVG stellt damit die „Ermächtigung für Neuregelungen in der StVO“ zur Verfügung.)
herral, 24.10.2025: