Zur eigenen Bewertung hier unverändert und unkommentiert eine Pressemitteilung der SPD Hameln-Pyrmont, Vorsitzender der Kreistagsfraktion, Constantin Grosch vom 1.7.2020:
Anschlag auf Rechtsstaatlichkeit erschüttert SPD
Zur aktuellen Debatte um die Feststellung eines Dienstunfalles beim Landkreis Hameln-Pyrmont äußert sich der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion wie folgt:
„Es ist unerträglich wie mit der Gesundheit, den persönlichen Daten und rechtsstaatlichen Prinzipien von Seiten der Opposition und der Medien im Falle von Tjark Bartels umgegangen wird.“
Fakt ist, Tjark Bartels ist weder zurückgetreten noch hat er seinen Ruhestand beantragt. Seine pflichtgemäße Anzeige der dauerhaften Dienstunfähigkeit führte zur Versetzung in den Ruhestand. Der nun zu treffende Beschluss des Kreistages Hameln-Pyrmont ist keine politische Angelegenheit, sondern der Abschluss eines rechtsstaatlichen Verwaltungsakts. Das Ergebnis der Prüfung, ob ein Dienstunfall vorliegt, ist daher fachlich zu begründen und hat einer rechtlichen Prüfung Stand zu halten. Zu diesem Zweck hat der Landkreis Hameln-Pyrmont seit 1968 diese und andere zu klärenden Sachverhalten an die Niedersächsische Versorgungskasse delegiert. Seit ihrem Bestehen fand keine Abweichung von Empfehlungen der NVK statt. Dazu besteht auch kein Anlass, da keine fachlichen Hinweise existieren, die einen abweichenden Beschluss von den Empfehlungen der NVK zulässig erscheinen lassen.
Jegliche Aussagen über den Hergang des Dienstunfalles und die finanziellen Auswirkungen sind reine Spekulation, da die Gutachten dem Landkreis und damit auch den Abgeordneten nicht vorliegen. Aufgrund der Empfehlung der NVK kann aber sicher gesagt werden, dass die kolportierten Summen nicht Zustandekommen werden.
Es macht mich wütend, wie Abgeordnete des Kreistages zum wiederholten Male vertrauliche und höchst persönliche Angelegenheiten in die Öffentlichkeit tragen und damit Gesetze leichtfertig brechen. Dass ausgerechnet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Volker Meyer, das Ignorieren jeglicher sozialdaten-schutzrechtlichen Grundprinzipen zum Anlass nimmt, Ratschläge an erkrankte Berufskollegen zu verteilen, lässt mich nicht nur moralisch angewidert zurück, sondern stellt auch die Frage nach seiner Fachlichkeit im Bezug auf versorgungsrechtliche Themen.
Es ist auch mit Blick auf die große Zahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Burn-Out, Depressionen und Traumatisierung ein verheerendes Signal, wenn von unqualifizierter Stelle das eigene Unverständnis von Auswirkung, Schwere und Entstehung solcher Krankheiten in der Öffentlichkeit an einzelnen Personen debattiert wird.
Jeder Bürger und auch jedes Mitglied der Kreisverwaltung muss sich darauf verlassen können, dass persönliche und erst recht gesundheitssensible Vorgänge unter Wahrung aller rechtsstaatlicher und datenschutzrechtlicher Prinzipien von Politik und Verwaltung behandelt werden. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Es handelt sich hierbei nicht um eine inhaltliche Debatte, sondern rein um den Versuch eine erkranke Person in die Öffentlichkeit zu zerren mit dem Ziel ihr Schaden zuzufügen.
Veröffentlicht: Ralf Hermes, 2.7.2020
Update 3.7.2020 – Orginalton Constantin Grosch bei Radio Aktiv:
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