Schlussstrich? Zum Verfahrensabschluss gegen Behördenmitarbeiter*innen im Fall Lügde. (#MißbrauchLügdte)

Die Rolle von Behördenmitarbeiter*innen, ihr persönliches Verschulden, Pannen etc. im Fall Lügde waren Gegenstand ungezählter Berichte in den Medien. Jetzt gab es den strafrechtlichen Verfahrensabschluss durch die Staatsanwaltschaft Detmold. Hier eine Zusammenfassung:

1.       Die Fakten aus Sicht der Sta. Detmold

2.       Berichte in den Medien

3.       Reaktionen

4.       Kurzkommentar

1. Die Fakten aus Sicht der Sta. Detmold

Auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Detmold ist die Pressemitteilung über „Weitere Verfahrensabschlüsse im Lügdekomplex“ frei abrufbar. Ich habe die fünf DIN A 4 Seiten hier als direkten Download eingestellt:

Wesentliche Aussagen:

„Die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Polizei Lippe, der Jugendämter Hameln-Pyrmont und Lippe sowie gegen vom Jugendamt beauftragte Familienhelfer haben nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht geführt, sodass die Verfahren mittlerweile eingestellt wurden.“

Konkret handelt es sich um folgende Verfahren:

  • Gegen einen Beamten der Polizei Lippe zum Vorwurf im August 2016 einen Zeugenhinweis nicht weitergeleitet zu haben. Auszug: „Anhand der Akten der Jugendämter konnte nachvollzogen werden, dass der Beamte einen Vermerk über die von ihm mit den Zeugen geführten Telefonate gemacht hatte.“
  • Gegen eine Polizeibeamtin zum Vorwurf zu einem Hinweis einer Mitarbeiterin des Jobcenters im Nov. 2016 nicht ermittelt und den Hinweis nicht weitergeleitet zu haben. Die Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden. Die Beamtin hatte Telefonate geführt. … „Der für eine Strafbarkeit erforderliche Vorsatz war somit nicht festzustellen.“
  • Gegen Unbekannt wegen des Verschwindens eines Aluminiumkoffers mit CDs aus den Räumen der Polizei Lippe. Es habe sich kein Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten oder eine andere Person ergeben. Zitat: „Nach den als glaubhaft einzustufenden Angaben des mit der Sichtung der Datenträger beauftragten Kommissaranwärters handelte es sich ganz überwiegend um ältere Computerprogramme, Musik-CDs und Spiel- und Kinderfilme. Dateien mit pornographischem Inhalt befanden sich nicht darunter.“
  • Gegen sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Leiter des Jugendamtes Hameln-Pyrmont, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Lippe und gegen drei externe Familienhelferinnen wegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht: Einstellung wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts.

Folgende Aussagen werden in dem Dokument durch die Staatsanwaltschaft noch getroffen:

  • „Hinsichtlich möglicher Entwicklungsschäden durch die mangelhafte Unterbringung des Kindes in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz unter hygienisch fragwürdigen Zuständen bei einer Person ohne anerkannte Erziehungskompetenz konnte nicht festgestellt werden, dass objektiv die Gefahr erheblicher körperlicher oder psychischer Entwicklungsschäden bestand.“
  • „Hinsichtlich der Gefährdung des Kindes durch den sexuellen Missbrauch war bei keinem der Beschuldigten ein Vorsatz feststellbar. Auch wenn die Beschuldigten intensive Versuche, die ihnen zur Kenntnis gebrachten Verdachtsmomente durch wie auch immer geartete Untersuchungen zu bestätigen oder auszuräumen, nicht unternommen wurden, kann letztlich nur festgestellt werden, dass alle Beschuldigten davon ausgingen, dass ein sexueller Missbrauch nicht stattfand, weil das Kind ihnen und den anderen bei der Betreuung des Kindes involvierten Personen gegenüber keine Verhaltensauffälligkeiten zeigte.“

Die Pressemitteilung der Sta Detmold im Original:

 

2. Berichte in den Medien

Die DEWEZET berichtete dazu am 12. März mit einem Beitrag auf der Titelseite. Schlagzeile: „Keine Anklagen gegen Behörden-Mitarbeiter. Fall Lügde: Staatsanwaltschaft sieht auch bei der Polizei keinen hinreichenden Tatverdacht“ In diesem Bericht wird der Grundsachverhalt erläutert und mit (sehr wenigen) Zitaten auf die Einstellungsgründe hingewiesen. Ein im Kern kurzer, sehr allgemein gehaltener Beitrag ohne in konkrete Details zu gehen.

Zum Artikel: https://www.dewezet.de/news/brennpunkte_artikel,-missbrauchsfall-ermittlungen-gegen-mitarbeiter-eingestellt-_arid,2611298.html 

Im Lokalteil Bad Pyrmont wird in einen umfangreicheren Beitrag mit der Schlagzeile berichtet: „Enttäuscht über den Schlussstrich – welche Reaktionen die Einstellung des Verfahrens auslöst.

Hier werden die Vorwürfe eine einzelne Person wiederholt, deren rechtliche Würdigung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Ferner wird die Rechtseinschätzung des Anwaltes Roland von Alvensleben wiedergegeben, der eine andere Auffassung vertritt als die Staatsanwaltschaft. Zum Schluss kommt noch die Sprecherin der Initiative „Für die Kinder von Lügde“ zu Wort. Breiter Raum also für die „bürgerliche Anklageseite“.

Zum Bezahlartikel: https://www.dewezet.de/region/bad-pyrmont_artikel,-enttaeuscht-ueber-schlussstrich-unter-den-fall-luegde-_arid,2611484.html 

Radio aktiv berichtet mit einem Beitrag am 11.03.2020:

In den dreieinhalb Minuten langen Bericht lässt der Sender nach Vorstellung des Sachverhalts den Staatsanwalt Vetter im Originalton einige Gründe erläutern.

Höre:

 Weitere Medien:

Es gibt bestimmt noch eine Vielzahl von anderen Berichten im Umfeld. Stellvertretend möchte ich als Beispiel auf die Art der Berichterstattung in der Lippischen Landes-Zeitung hinweisen. Der Beitrag (mit Videofilm) ist im Internet frei verfügbar unter:

https://www.lz.de/lippe/detmold/22721208_Fall-Luegde-Staatsanwaltschaft-stellt-Verfahren-gegen-Jugendaemter-und-Polizei-ein.html?fbclid=IwAR1aDrDF7w0YvOxwh_PEt5G58obnkPEe7IkykHLdfuwUexhd-hmp56fwu9E 

3. Reaktionen in den sozialen Medien:

Auf der DEWEZET-Facebookseite finden sich unter den Bad Pyrmont-Beitrag 28 Kommentare. Siehe: https://www.facebook.com/Dewezet.de/posts/2775353532520343

4. Kurzkommentare von mir:

Zu den Beiträgen auf Facebook:

„Mit wachsender Sorge stelle ich fest wie sich in den Kommentarspalten der DEWEZET die oft gleichen Menschen gegenseitig in ihrem persönlichen Schuldbild gegen Verwaltungsmitarbeiter oder den ehemaligen Landrat hochpuschen und radikalisieren. Die Dimension der Kritik stimmt schon lange nicht mehr und emotionalisierte Wut verhindert zu akzeptieren, dass eine unabhängige juristische Überprüfung das eigene Weltbild nicht bestätigt. Apell: Leute macht mal eine Denkpause und kommt zurück auf eine sachlichere Ebene.“

Zur DEWEZT-Berichterstattung :

„Kein Kommentar, es ist früher schon alles geschrieben. Machen sie sich aufgrund der Infos selber ein Bild.“

(#dewezetkorrektiv)

Zur Verfahrenseinstellung:

„Klare Entscheidung einer unabhängigen Instanz, die anhand nachweisbarer Fakten (durchaus unter einen hohen öffentlichen Druck) bewerten muss. Diese Einstellung bedeutet nicht, dass es keine Fehler gab! Sie ist eine Bewertung von nachweisbar strafbarem Fehlverhaltens als Grundlage für eine Verurteilung des Handelns durch die Gerichte. Unabhängig davon gab es Ahndungen, wie die Entlassung einer Mitarbeiterin des Landkreises. Geprüft wird noch der „disziplinare Überhang“, der nach staatsanwaltschaftlicher Entscheidung in die betriebsinterne Bewertung geht. In Grad und Schwere des Fehlverhaltens wurden hier durch eine unabhängig prüfende Instanz entscheidende Fakten festgelegt. Die Verfahrenseinstellungen sind eine deutliche Entlastung für die Menschen, die jetzt schon viele Monate unter einem ungeheurem Vorwurfsdruck stehen. Auch darüber unvoreingenommen zu berichten ist Aufgabe der Medien.  Es gibt neben emotionalisieren Empörungsbürgern hoffentlich auch noch eine Leserschaft, die sich eine ausgewogene Berichterstattung wünscht. Das dieses so erfolgt, zeigen z.B. die Berichte von Radio Aktiv wie auch die Lippische Landeszeitung.“

Ralf Hermes, 22.03.2020

Nachtrag 13.04.2020 – Siehe auch:

Ein Gedanke zu „Schlussstrich? Zum Verfahrensabschluss gegen Behördenmitarbeiter*innen im Fall Lügde. (#MißbrauchLügdte)“

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