Zeitungsgedanken zum 11.07.2020: über Nachrichten-, Konflikt- und Stimmungsjournalismus (#dewezetkorrektiv)

Lokaler „Enthüllungs-Journalismus“ als Rettungsanker in der Krise des kommerziellen Nachrichtengewerbes?
Seit geraumer Zeit berichte ich hier über meine Sorgen zum Lokaljournalismus unserer Stadt. Gedanken zur Zeitung und einem konkreten Fall:

Vorbemerkung: Ich unterscheide zwischen Nachrichtenjournalismus und Stimmungs-/Konfliktjournalismus.

Nachrichtenjournalismus berichtet möglichst objektiv über die verschiedenen Facetten eines Sachverhalts. Er überlässt dem Leser die Bewertung der Fakten. Im Idealfall erläutert der Berichterstatter in einem abgesetzten Kommentar seine persönliche Meinung. Nachricht und Meinung sind strikt getrennt. Bei dieser Form des Journalismus steht die Information im Zentrum der Berichterstattung.  

Ausdrücklich gesagt: Es gibt im Lokalteil der DEWEZET immer wieder sehr gute Beiträge, die ich als Nachrichtenjournalismus bewerte! Daher ist Kritik an der Zeitung immer differenziert auf einen konkreten Sachverhalt bezogen.


Jetzt zum konkreten Fall. Hier handelt es sich um einen Bericht mit Kritik an der lokalen Polizei in Hameln. Über eine E-Mail, die diese an den Landrat und die Ratsvorsitzenden im Kreistag geschickt hat.

DEWEZET-LeserInnen finden den vollständigen Artikel auf Seite 20 – Teil Weserbergland –  in der Ausgabe vom 11. Juli 2020. Ich komprimiere hier auf die m.E. problematischen Aussagen der betreffenden Zeitungsmeldung.

Schlagzeile:

„Gefährderansprache“ im Kreistag. Polizei verwarnt Politiker und schießt aus der Hüfte gegen elf prominente Volksvertreter.

Die Rede ist dann von:

  • „eine ungewöhnliche Ermahnung der Polizei“,
  • „stellt die Polizei kurzerhand den Landrat sowie mindestens zehn Abgeordnete öffentlich unter Verdacht.“
  • „Anfang war denkwürdig“
  • „Ebenfalls außerhalb der formulierten Tagesordnung kam dann ein Punkt, …, kommentarlos abarbeitete und der im Plenum allenfalls innerliche Reaktionen auslöste…“
  • „Durch dieses Vorgehen rückte die Polizei vor allem folgende Politiker ohne Vorliegen von Beweisen an den Pranger:“ (es folgt die namentliche Aufzählung von 11 Ratsmitgliedern)
  • „Das von Boris Pistiorius (SPD) geführte Innenministerium äußert sich nicht dazu, ob es das polizeiliche Verhalten gegen gewählte Volksvertreter für erforderlich hält und gutheißt, ob der Polizeieinsatz in Absprache, auf Vorschlag oder Anweisung des Ministeriums erfolgte.“

Dann im Kommentar des Redakteurs :

  • „denkwürdige Aktion“
  • „Entweder halten die Polizeiführer Politiker für unterbemittelt, … Oder sie glauben, dass ihr Zeigefinger … Täter … zurückhalten kann. Beides wäre so naiv, dass man sich dringend eine dritte Erklärung ersehnt. Und wie kann es zu dem rechtsstaatlich untragbaren Zusatzfehler kommen, eine Gruppe unter Generalverdacht zu stellen? Eine peinlich Unprofessionalität!“.

Klare Worte, deutliche Bewertung: „unterbemittelt“, „naiv“, „rechtsstaatlich untragbar“, „Generalverdacht“, „peinlich“, „unprofessionell“.

Der Text der polizeilichen E-Mail wurde im Wortlaut veröffentlicht.


Informationen zum Sachverhalt – worum ging es? Der Zusammenhang:

Da hat ein Mensch vertrauliche, personenbezogene Inhalte aus einer Vorlage der Kreisverwaltung an die DEWEZET weitergegeben. Die Zeitung hat daraus eine skandalisierend wirkende Meldung gemacht. Die Indiskretion war ein weiterer Baustein in eine hier unter #dewezetkorrektiv kritisierte Berichtsserie der Zeitung, die Kritik an den ehemaligen Landrat des Landkreises fokussiert.

Der Empfängerkreis der Polizeimeldung, die sich mit diesem Sachverhalt als Folge beschäftigt, sind die Menschen, die Zugang zu den Verwaltungsakten hatten. Konkret die Verwaltungsmitarbeiter (Adressat ist der Landrat) und Ratsmitglieder (Adressat ist der Ratsvorsitzende). Wie sich aus dem veröffentlichten Mailtext entnehmen lässt, geht es um die Information dieses Personenkreises über einen strafrechtlichen Verdacht bzw. dem Vorliegen einer Anzeige gegen Unbekannt. Konkret wegen Verdacht der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB sowie wegen Verdacht des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit gemäß Paragraf 40 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.

Der Begriff „Gefährderansprache“ wurde vom Redakteur gewählt. Unter einem Gefährder versteht man laut Wikipedia eine Person, bei der es um Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solcher im Sinne des § 100a StPO geht. In der polizeifachlichen Terminologie findet es demnach Anwendung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität.  Polizeipraktisch wird er auch für die mündliche Vorsprache bei Gewalttäter z.B. von Körperverletzungsdelikte oder bei häuslicher Gewalt verwendet.

Es handelt sich bei Gefährderansprachen immer um direkte, persönliche Gespräche, nie um E-Mails.


Nun sind Interpretationen, Deutungen und Wertungen das Recht jedes Menschens. Zudem sind zugespitzte, polarisierende, provozierende Berichte im Bereich des Enthüllungsjournalismus gängige Praxis.


Meine Bewertung:

Es gibt Beiträge, in dem der Verfasser seinen Bericht einseitig aufbaut und Informationen weglässt, die eine Bewertung zumindest relativieren würde. Einseitiger Nachrichtenzuschnitt versucht zu lenken. Wer nur die Hälfte der „Wahrheit“ sagt, sagt nicht mehr die Wahrheit. Hier meine ich konkret den Focus des Berichtes auf die namentlich aufgeführten Ratsmitglieder, der so falsch ist.

Verstärken kann man die lenkende Wirkung durch subjektive Wertungen, die in Nebensätzen untergemischt werden. Problematisch wird es zudem, wenn es zu diesen „Lenkungsbericht“ einen ergänzenden Kommentar gibt. Das Nebeneinander von Kommentar und Bericht suggeriert eine Trennung von Meinung und Bericht. Ist diese nicht gegeben, ist das doppelt irreführend. Wenn Berichterstattung in eine Richtung geht und Meldung und Meinung verschwimmen, wird versucht, die Leser suggestiv zu beeinflussen. Das ist für mich Stimmungsjournalismus. Ich fühle mich bei solcher Technik manipuliert.  

Konfliktjournalismus ist es, wenn zudem Fronten aufgebaut werden. Dahinter steckt die Absicht, eine Reaktion hervorzurufen, um in einem nächsten Artikel das Thema „weiterkochen“ zu können.

Um über Risiken und Wirkungen dieser Form von Berichterstattung zu informieren, muss man Aufklären, Widersprechen, in die Details der irreführenden Zusammensetzungen von Nachrichten gehen. Der allgemeine Leser kann das im Regelfall nicht. Er muss vertrauen können in die Menschen, die da schreiben.

Für mich stellt sich immer mehr die Frage, ob bei unserer Heimatzeitung die Mittel von Provokation und Polarisierung als Rettungsanker im Lokaljournalismus gesehen wird?

Ich glaube, dass die Nachteile eines solchen Konzeptes überwiegen. Da man sich im Lokaljournalismus immer wiedersieht, ist Vertrauen in eine faire Sachverhaltsdarstellung unabdingbare Voraussetzung für das nächste Gespräch. Ist Vertrauen zerstört, nehmen alle Akteure Schaden. Der Schaden für die Lokalzeitung: Ohne Vertrauen keine vernünftigen Berichtsinformationen. Ohne umfassende Datenbasis aber ist guter Journalismus nicht möglich.

Im Lokaljournalismus, sieht man sich (anders als bei Monitor/Panorama oder Extra 3) schon morgen zu einem anderen Thema wieder. Da sind einseitige Enthüllungspraktiken und „Skandaljournalismus“  unüblich oder Anfängerfehler. Wer sich als Gesprächspartner der Zeitung als vorgeführt erlebt, wird sich zweimal überlegen, wie er in Zukunft reagiert. Zudem ist das Risiko, dass sich solche Berichtspraktiken lokal herumsprechen, deutlich höher.

Ich hoffe, dass sich immer mehr Menschen der toxischen Wirkung von Stimmungs- und Konfliktjournalismus für unsere Stadt, aber auch für Qualität der Zeitung bewusstwerden.


Ein altes Lied von Reinhard Mey, „Was in der Zeitung steht“ beschreibt ein zusätzliches Problem im Zeitungswesen eindringlich.

Wie wehrt man sich gegen das, was in der Zeitung steht?  

https://www.songtexte.com/songtext/reinhard-mey/was-in-der-zeitung-steht-53da072d.html


Daher jetzt (bewusst mit etwas Zeitverzug) mein Kommentarkommentar:

„Wenn der Hehler den Dieb verteidigt.

Ich halte die Mehrzahl der Leser unserer heimischen Tageszeitung für so intelligent, dass sie erkennen, worum es bei dem obigen Bericht mit der Diskreditierung der heimischen Polizei(führung) tatsächliche ging: Quellenschutz für die Zeitung.

Wenn Menschen bereit sind, illegal Informationen an die Zeitung durchzustecken, sind diese wichtige Informant*Innen für die Redakteure. Medien sind mit ihrer Wächterfunktion als 4. Gewalt auf solche „Quellen“ angewiesen. Es liegt dann in der besonderen Verantwortung der Journalisten, wie man mit solchen Informationen umgeht.  

Das sich die anderen Staatsgewalten in unserer Demokratie auch mit den Opfern solcher Indiskretionen beschäftigen müssen, ist deren Aufgabe und Pflicht. Diesen Konflikt muss man als Zeitung respektieren. Die Art, wie man damit umgeht („unterbemittelt“, „naiv“, „rechtsstaatlich untragbar“, „Generalverdacht“, „peinlich“, „unprofessionell“) zeichnet dann die Qualität des Miteinander in den verschiedenen Funktionen aus.“

Freundliche Grüße

Ralf Hermes, Hameln, den 25.07.2020

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