Hameln, 01.03.2025: Ein Beitrag von Rainer Schams.
Wegen zum Juni 2024 vorgeschriebener, aber fehlender Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht. Neben den süddeutschen Städten Mannheim, Baden-Baden, Sindelfingen und Darmstadt findet sich auch Hameln in der Liste der verklagten Städte.
Die Stadt rechtfertigt sich, man habe im September 2024 ein Fachbüro zur Erstellung des Plans beauftragt und dies der DUH auf Nachfrage auch mitgeteilt. Der Verzug wurde mit der Erkrankung der zuständigen Sachbearbeiterin erklärt.
Vor diesem Hintergrund scheint die Klage der DUH kleinlich, wie dies auch die Dewezet kommentiert. Sie resümiert daher, „ein paar mahnende Worte – und dann das Spiel weiterlaufen lassen“ hätte gereicht.
Doch damit macht es sich die Zeitung zu einfach, denn der Umstand, um den es geht – ein zu hoher Lärmpegel in der Stadt – muss vor einem größeren Hintergrund betrachtet werden.
Die DUH weist nämlich auch darauf hin, dass sich mit Tempo 30 die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren lässt – eine einfach umzusetzende und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrenden deutlich erhöhende Maßnahme, für die es kein Fachgutachten braucht und die mit dem neuen Straßenverkehrsrecht auch einfacher als früher umsetzbar wäre.
Mitten durch Hameln verlaufen mehrere große Bundesstraßen – bei Tempo 30 würde die Stadt mit einem Streich auch anderen Verpflichtungen aus ihrem Klimaschutzkonzept nachkommen, nämlich der Redudzierung der CO2- und der Feinstaubbelastung, die in Hameln überproportional hoch ist.
Und wenn dann manche durchfahrende Auto- und LKW-Fahrer den Weg durch die Stadt gar nicht mehr wählen, weil ihre Navis diesen nun nicht mehr anzeigen, wäre dies für die Stadt auch nur ein Gewinn.
SAM
herral, 01.03.2025