Hameln, 06.02.2025: Am 22.01.2026 versandte die Stadt Hameln eine Pressemitteilung über Baumfällmaßnahmen entlang der Fluthamel zwischen den Kreuzungen Kuhbrückenstraße/Werftstraße und Am Hastebach/Ohsener Straße. Aufgrund dieser Infos habe ich der Stadtverwaltung noch am gleichen Tag einige Fragen m.d.B. um Hintergrundinformationen übersandt. Die Antworten wurden mir am 04.02. übersandt.
Ich veröffentliche sie hier im Original zusammen mit Bilder vor und nach der Fällmaßnahme.
Zunächst aber ein Bilderfilm mit Fotoaufnahmen, welche die Situation an der Fluthamel in dem entsprechenden Abschnitt am 24.01.2026 zeigt.
Ich habe mir dann am 07.02.2026 die Fluthamel am besagten Streckenanbschnitt noch mal angesehen und die Baumfällungen fotografiert.
Kurze Zusammenfassung:
Es hat (bisher) kein „Kahlschlag“ stattgefunden. Gefällt wurden die Bäume und der Bewuchs, der direkt an der Hochwassermauer stand. Die Bäume, die in ein bis zwei Meter Abstand standen, stehen immer noch. Der Eingriff ist dennoch nicht unerheblich, die die Fluthameln in diesem Bereich ein Rückzugsort für Vögel und Tiere ist. (Bilderfilm vorher nachher am Ende)
Hier die konkreten Botenfragen und Antworten der Verwaltung:
Frage 1: In der Baumfällliste sind für die Fluthamel vier zu fällende Bäume aufgeführt. Handelt es sich um diese Maßnahme?
Antwort 1: Nein, die Bäume werden nachträglich in die Kompensationsliste aufgenommen
Frage 2: Werden ggf. noch weitere Bäume gefällt?
Antwort 2: Ja, es handelt sich um ca. 80 Bäume (Bruchweiden, Feldahorn und Spitzahorn).
Frage 3: Wenn ja:
– Warum wurde dieses nicht als Maßnahme zur Baumfällung angekündigt? Aufnahme in die Liste.
Antwort 3: Die Maßnahme befand sich bei der Erstellung der Kompensationsliste noch in der Projektierung. In der kommenden Kompensationsliste 2026 wird die Maßnahme aufgeführt.
Frage 4: Wurde die Politik im Vorfeld über diese Maßnahme informiert?
Nein, eine gesonderte Information erfolgte nicht. Die Politik wurde über die von uns versendete Presseinformation informiert.
Frage 5: Sollte es sich um einen umfangreichen „Kahlschlag“ an der Fluthamel handeln, bitte ich um mehr Informationen.
Antwort 5: Es handelt sich nicht um einen Kahlschlag. Es handelt sich um einen 2-2,5m breiten Streifen entlang der Hochwasserschutzwand. Ein Kahlschlag ist auch nicht unser Ziel, da wir möglichst viele Bäume erhalten wollen, um eine Beschattung des Gewässers zu gewährleisten, welche den Unterhaltungsaufwand verringert.
Frage 6; Aus welchen Gründen erfolgen die Maßnahmen konkret?
Antwort 6: Die Hochwasserschutzwand muss technisch regulär überprüft werden. Zusätzlich muss die Hochwasserschutzwand erhöht werden. Aufgrund des Bewuchses ist die Hochwasserschutzwand nichtmehr zugänglich. Teilweise überwallen Bäume bereits den Betonkopf, dies kann nicht toleriert werden, da dies zu Beschädigungen an der Hochwasserschutzanlage führen kann. Insgesamt handelt es sich um eine sogenannte „Trassenunterhaltungsmaßnahme“. Die Baumfällungen sind unterm Strich für den Hochwasserschutz, und damit für den Bevölkerungsschutz notwendig.
Ein Bild zur Situation:

Foto Stadtverwaltung Hameln
Frage 7: Wurden Alternativen, die den Erhalt der Bäume ermöglichen geprüft?
Antwort 7; Ein Erhalt der Bäume, welche sich im unmittelbaren Bereich vor der Hochwasserschutzwand befinden, ist nicht möglich. Da es sich überwiegend um Weichholz (Bruchweiden) handelt, werden diese ohnehin erneut austreiben. Auch hier muss im Sinne der Unterhaltung in Zukunft ein regelmäßiger Rückschnitt erfolgen.
Frage 8: Wenn erfolgen Nachpflanzmaßnahmen in welchen Umfang?
Antwort 8: Es wurden keine konkreten Nachpflanzungsmaßnahmen eingeplant. In Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde werden wir dort, wo entsprechend viel Platz und Licht durch die Maßnahme entsteht, mit entsprechendem Abstand zur Hochwasserschutzwand Stecklinge von Bruchweide und Schwarzerle stecken. Die Anzahl richtet sich nach dem Platzangebot. Die Stecklinge ziehen wir aus dem renaturierten Bereich der Remte, wo ohnehin ein zu großer und enger Bestand an jungen Bäumen aufgekeimt ist. Neben dem naturschutzfachlichen Aspekt geht es dabei auch darum, an lichten Stellen Überhälter für eine Beschattung zu schaffen, um den Aufwand zukünftiger Unterhaltungsmaßnahmen zu verringern und den Abfluss im Hochwasserfall zu verbessern..
Frage 9: Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahme?
Antwort 9: Ca. 85.000€ (zu 80% gefördert über das Sondervermögen für den Hochwasserschutz der Hochwasserpartnerschaft Oberweser).
Frage 10: Erfolgte eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde – wenn ja, wie lautet deren Votum/Bewertung der ökologischen Folgen?
Antwort 10: Eine enge Abstimmung ist erfolgt, inklusive eines gemeinsamen Ortstermins vor Durchführung der Maßnahme. Es handelt sich bei der Maßnahme um eine Unterhaltungsmaßnahme zur Sicherung des Hochwasserschutzes. Ist die Maßnahme durchgeführt, wird der Uferbereich wieder mit Erlen bepflanzt. Durch die Maßnahme kommt es zu einer temporären Einschränkung des Naturhaushaltes. Die Gehölze werden im Frühjahr schnell wieder austreiben und die Flächen schnell wieder begrünen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde und dem ausführenden Unternehmen wird der Eingriff so gering wie möglich gehalten.
Eigner Bilderfilm (alt und neu): Fluthamel vor und nach den Fällmaßnahmen
Vergleich: Bäume/Bewuchs Fluthameln am 24.01.2026 und 07.02.2026
Nachgeschaut: Bilder vom 24.01.2026 und vom 07.02.2026 in der Gegenüberstellung. Die Bilder belegen, dass kein „Kahlschlag“ erfolgt ist sondern wie angegeben der Bewuchs unmittelbar an der Hochwasserschutzwand entfernt wurde.
Die Fluthameln zwischen Kubrückenstraße und am Hastebach ist ein ruhiger Rückzugsort für allerlei Tiere.
Einzige Ausnahme: Warum einzig ein großer Baum auf der gegenüberliegenden Seite (rechtsseitig von der Brücke aus gesehen) gefällt wurde, ist mit Hochwasserschutz nicht zu erklären.

herral, 07.02.2026