Riepenstraße – „Einheit von Bau und Betrieb“ und Baumfällungen als Gegensatz.

Hameln, 27.11.2022: Am 12.11.2022 erhielt ich den Hinweis (Danke!) dass es entlang der Riepenstraße zu umfangreichen Baumfällmaßnahmen gekommen ist. Ich schaute mir am 13.11. die Situation an und machte eine ganze Reihe Fotos, die ich als Bildervideo am 14.11.2022 auf Youtube einstellte und auf Facebook/hameln.social (Mastodon) teilte.


Impressionen vom 13.11.2022. Rechts und links der Riepenstraße (Zufahrt zum Klüt Hameln) wurden in erheblichem Umfang Bäume gefällt. Das ist die zweite Fällaktion innerhalb eines kurzen Zeitraumes.

28 Aufrufe verzeichnet das Video am 27.11.2022. Da ich zunächst über den Volkstrauertag berichtete, verblieb die Bewertung und auch die Nachfrage bei der Stadt Hameln über die Gründe der Fällungen.

Am 23.11.2022 veröffentlichte dann die DEWEZET einen Bericht zu den Fällmaßnahmen.

Die Stadtverwaltung gibt demnach an, 200 Bäume links und rechts der Riepenstraße gefällt zu haben. Eine Information an die politischen Gremien habe es nicht gegeben. Es handele sich um das Geschäft der laufenden Verwaltung. Als Grund wurde die Verkehrssicherheitspflicht angegeben. Die Bäume seien teilweise krank oder schadhaft gewesen, teilweise sei die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet gewesen.


Stichwort Verkehrssicherheit.

Die Riepenstraße ist eine Waldstraße, die die Zufahrt zu einem Naherholungsgebiet mit zwei Gaststätten und einem Jugendheim sicherstellt. Auf dem Bildervideo (und noch besser vor Ort) kann man gut sehen, dass neben großen alten Bäumen auch junge Stämme gefällt wurden. Der Straßenraum rechts und links wurde freigestellt und optisch erheblich verbreitert. Die Frage, ob beabsichtigt ist, die Straße doppelt so breit auszubauen wie bisher stellte sich mir. Dieser optische Eindruck aber ist nicht ungefährlich. Gefährlicher vielleicht sogar als das Risiko, von einem umstürzenden Baum oder herabfallenden Ast erschlagen oder verletzt zu werden. Meine Sorge begründet sich durch den Grundsatz der „Einheit von Bau und Betrieb“, der mir vor vielen Jahrzehnten im Fach Verkehrslehre vermittelt wurden. Diese klassische Formel sagt aus, dass durch die Straßengestaltung automatisch auch das Verkehrsverhalten beeinflusst wird. Im Idealfall führt die Straßenraumgestaltung zu dem gewünschten Verhalten auch ohne Regeln. Anders ausgedrückt: Der Verkehrsteilnehmer fährt eher nach Gefühl als nach Regeln. Ermöglicht der Verkehrsraum vom optischen Eindruck her z.B. ein schnelles Fahren, dann sind verkehrsbeschränkende Geschwindigkeitsregeln vielfach wertlos.

Auf die Riepenstraße übertragen bedeutet das: Der freie Eindruck des Straßenraums führt quasi automatisch zum Risiko erhöhter (überhöhter) Geschwindigkeiten. Aus meiner Sicht wurde durch die Fällmaßnahmen für Fußgänger, Radfahrende oder auch andere Autofahrer das Risiko deutlich erhöht, durch schnellfahrende Autofahrer, die die Straße als Rennstrecke wahrnehmen/nutzen, zu Schaden zu kommen. Die Riepenstraße wurde durch die Wegnahme der Bäume nicht sicherer, im Gegenteil.

Geändert aber hat sich die Haftungspflicht. Kommt ein Mensch durch eine/n Rasende/n zu Schaden, ist die Stadtverwaltung raus. Der Verursacher trägt die Kosten. Bei einem umgestürzten Baum ist das anders. Die mittelbare Verantwortung aber ist den Entscheidern der Stadt nicht abzunehmen.

Ralf Hermes

P.S.: Die Fällmaßnahmen an der Riepenstraße sind im Zusammenhang zu sehen mit umfangreichen Fällmaßnahmen an der Knabenburg, Holtenser Landstraße und der Klütstraße. Beim Hamelner Boten gibt es dazu eine Reihe von Berichten:

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