Hameln, 02.04.2024: Eigene Meinung: Die öffentliche Rüge des Presserates bedarf keiner weiteren Bewertung. Sie spricht für sich. Der Umgang der DEWEZET mit dieser Rüge ist ein zweiter Fehltritt, ein Verstoß gegen die guten Regeln des Journalismus. Die Chefredaktion akzeptiert das Urteil des eigenen Kontrollgremiums nicht. Der Verweis auf die Klugheit des Lesers bei der Bewertung einer nicht repräsentativen Umfrage unterschlägt den Kern der Kritik des Presserates, nämlich die irreführe Verknüpfung der Umfrage mit den Aussagen des Landrates zu einer anderen Fragestellung.
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