Eigener Kommentar: Kritikresistent? Zur öffentlichen Rüge eines DEWEZET-Berichtes durch den Presserat #dewezetkorrektiv

Hameln, 02.04.2024:  Eigene Meinung: Die öffentliche Rüge des Presserates bedarf keiner weiteren Bewertung. Sie spricht für sich. Der Umgang der DEWEZET mit dieser Rüge ist ein zweiter Fehltritt, ein Verstoß gegen die guten Regeln des Journalismus. Die Chefredaktion akzeptiert das Urteil des eigenen Kontrollgremiums nicht. Der Verweis auf die Klugheit des Lesers bei der Bewertung einer nicht repräsentativen Umfrage unterschlägt den Kern der Kritik des Presserates, nämlich die irreführe Verknüpfung der Umfrage mit den Aussagen des Landrates zu einer anderen Fragestellung.

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Eigener Bericht: DEWEZET veröffentlicht Presserüge mit Anmerkung. Hintergrundinfos.

Hameln, 02.04.2024: Am 02.04.2024 veröffentlichte die DEWEZET auf Seite 18 im Weserberglandteil unter der Überschrift „Pressrat hat entschieden“ die Grundinfos zur öffentliches Rüge des Gremiums der Freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien. Die DEWEZET hat sich als Angehörige des Presserates mit einer Selbstverpflichtungserklärung zum Pressekodex bekannt. Dazu gehört auch, die nach der Beschwerdeordnung verhängten Maßnahmen zu befolgen.

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Eigener Bericht: Der Deutsche Presserat rügt die DEWEZET wegen eines Berichtes vom 24.10.2023 #dewezetkorrektiv

Zusammenfassung von Homepagemeldungen des Deutschen Presserates und des Landkreises Hameln-Pyrmont. Hintergrundinformationen und abschließender Kommentar.

Hameln, 30.03.2024: Auf der Homepage des Deutschen Presserates wurde am 15.03.2024 eine öffentliche Rüge zu einem DEWEZET-Artikel („Ergebnis der Montagsfrage: Mehrheit der Leser äußert Sorgen wegen mangelnder Integration“ von Thomas Thimm, 23.10.2024) veröffentlicht. Die öffentliche Rüge ist die stärkste Kritikform des Gremiums.

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