Hameln, 02.04.2024: Am 02.04.2024 veröffentlichte die DEWEZET auf Seite 18 im Weserberglandteil unter der Überschrift „Pressrat hat entschieden“ die Grundinfos zur öffentliches Rüge des Gremiums der Freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien. Die DEWEZET hat sich als Angehörige des Presserates mit einer Selbstverpflichtungserklärung zum Pressekodex bekannt. Dazu gehört auch, die nach der Beschwerdeordnung verhängten Maßnahmen zu befolgen.
Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden.
Hier der Text der DEWEZET-Veröffentlichung:
Besonderheit 1: Die DEWEZET benennt die „Beschwerdeführerin“ namentlich. Es handelt sich um die Pressesprecherin des Landkreises Hameln-Pyrmont.
Besonderheit 2: Anmerkung der Redaktion: „Wir drucken die Rüge aus Gründen der Transparenz ab, ohne der Begründung des Presserates zu folgen. Wir halten unsere Leser für so klug, dass sie einen redaktionellen Hinweis auf eine nicht repräsentative Umfrage dahin gehend versehen, dass nicht alle Leser gemeint sind, sondern die Umfrageteilnehmer bzw. deren Mehrheit.“
In einer Begleitbroschüre des Presserates werden Vorschläge/Regeln zum Umgang und der Veröffentlichung mit Rügen beschrieben. Beschrieben werden hier grundlegende Prinzipien der Presseethik:
- Wahrung der Waffengleichheit gegenüber den Lesern, selbst wenn diese als Beschwerdeführer gegen die eigene Publikation aktiv werden,
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Rügenabdrucks sowie einer eventuellen Berichterstattung rund um die Rüge oder den gerügten Artikel,
- Korrektheit aller Angaben sowie
- Selbstkritischer Umgang mit Maßnahmen des Deutschen Presserates, da diese den Redaktionen in erster Linie als Orientierung und Hilfestellung in presseethischen Fragen dienen.
Der gerügte Artikel ist online (ohne Hinweis auf die Rüge) hier aufzurufen:
Auf der Homepage der DEWEZET ist die in der Printausgabe abgedruckte Rüge des Presserates von mir nicht aufzufinden. Suchbegriff „Presserat“ (Stand 02.04.2024, 23.50 Uhr)
Der gerügte Chefredakteur Thomas Thimm versandte am Ostersonntag sein drittes „Tacheles-Newsletter“. Die Rüge des Presserates fand keine Erwähnung.
Bericht zur Rüge der DEWEZT auf der Landkreishomepage:
Hintergrundbericht unter:
Die DEWEZET hat in einem Video vom 18.05.2017 über den Pressserat informiert:
In einem ganzseitigen Bericht der Zeitung aus der Serie „Nichts als die Wahrheit“ vom 19.05.2017 berichtet die Zeitung unter „Der Presserat und wir“, dass die DEWEZET in den damals letzten 15 Jahren drei Hinweise wegen Leserbriefkürzungen und einen Hinweis wegen unscharfer Trennung zwischen Werbung und Redaktion erhalten habe. Eine Rüge sein nicht ausgesprochen worden. Vier andere Beschwerden waren als unbegründet abgewiesen worden.
herral
Ein Gedanke zu „Eigener Bericht: DEWEZET veröffentlicht Presserüge mit Anmerkung. Hintergrundinfos.“