Die Antworte der Stadtverwaltung Hameln zu den „Baumfragen / Baumkappungen“ sind da.

Hameln, 22.01.2023: Am 30.12.2022 habe ich über eine „Grundstückräumung“ in der Großehofstraße in Hameln und über Kappungen von Bäumen u.a. auf dem Gelände des Sana-Klinikums berichtet. Dazu hatte ich dann einige Fragen an die Pressestelle der Stadtverwaltung gesandt. Die Antworten sind am 16.01.2023 eingetroffen:

a) Grün-/Grundstücksräumung Großehofstraße Hameln

Frage: „Wurden die Baumfällmaßnahmen in der Großehofstraße mit der Verwaltung abgestimmt bzw. diese angezeigt? Wäre die Fällung anzeigepflichtig gewesen bzw. wie bewertet die Verwaltung diesen Vorgang?“

Hintergrund der Frage siehe: https://hamelnerbote.de/archive/22652

Antwort: „Es gibt zwar einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, jedoch setzt der für diesen Bereich tatsächlich sogar geschlossene Bauweise und dementsprechend ein Baufeld fest. Innerhalb des Geltungsbereiches sind Bäume zu erhalten oder zu pflanzen, das trifft jedoch nicht auf das Grundstück zu. Dementsprechend hat die Stadt hier keine Handhabe.

Die Stadt könnte nur dann eingreifen, wenn die Baumfällungen nicht in einem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen. Da dies hier aber der Fall ist, hat die Untere Naturschutzbehörde keine Möglichkeit, gegen die Fällungen vorzugehen oder Nachpflanzungen zu fordern.“


b) Baumrückschnitt im Stadtgebiet von im Bebauungsplan geschützten Objekten

Im Stadtgebiet wurden im Jahr 2022 an sehr vielen Stellen Baumkappungen vorgenommen.

Beispiele:

– Media Markt (siehe https://hamelnerbote.de/archive/19003)

– toom Baumarkt (noch keine eigener Bericht div. Fotoaufnahmen liegen hier vor – Beispiel anbei)

– aktuell Sana-Klinikum (https://hamelnerbote.de/archive/22642)

Frage: Ich gehe davon aus, dass es sich bei den betroffenen Bäumen um im Bebauungsplan als schützenswerte bzw. dauerhaft zu erhaltende Bäume handelt.

Antwort:

  • Zu den Beispielen Media Markt und Toom Baumarkt:

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans für den Media Markt und Toom Baumarkt gibt es ein Pflanzgebot. Die Bäume sind zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Eine zeichnerische Festsetzung dieser Bäume im Bebauungsplan gibt es jedoch nicht.

  • Sana-Klinikum

Auch hier gibt es einen Bebauungsplan, der einzelne Bäume zeichnerisch als zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen festsetzt. Ob es sich bei solchen starken Rückschnitten noch um „Pflege“ handelt, ist sicherlich zu bezweifeln. Unsere Handhabe ist aber vermutlich sehr gering, da es keine Baumschutzsatzung mehr gibt und die Bäume ja faktisch wahrscheinlich auch noch nicht „kaputt gepflegt“ wurden. Die Stadt kann nur dann tätig werden, wenn es sich tatsächlich um im B-Plan festgesetzte Bäume handelt. Dann muss der „Bauherr“ bei einer vollständigen Beseitigung beziehungsweise bei einer Abweichung von den B-Plan-Festsetzungen bei uns einen entsprechenden Antrag stellen (Befreiungsantrag). Da solche Festsetzungen weitläufig aber wenig bekannt sind, ist oftmals das Kind schon in den Brunnen gefallen, wenn wir von der Situation Kenntnis erhalten.

Frage: Ist aus fachlicher Sicht der Verwaltung der vorgenommene Baumrückschnitt an den drei benannten Stellen so zulässig?

Antwort: Die Frage nach der Zulässigkeit ist nicht direkt zu beantworten. Wenn ein solcher Rückschnitt durchgeführt wird, handelt es sich in der Regel „um die letzte Maßnahme zur Erhaltung“. Da wir den Zustand der Bäume nicht kennen, kann dazu keine ausreichend fundierte Aussage getroffen werden. Nach einem solchen Rückschnitt ist allerdings langfristig mit einem Verlust der Bäume zu rechnen, weshalb wir einen solchen Rückschnitt selten bis gar nicht durchführen lassen. Leider ist es nicht verboten, Bäume „schlecht“ zu schneiden.

Frage: Wie steht die Stadtverwaltung zu diese Form der Baumpflege?

Antwort: Siehe oben

Frage: Wird es von Seiten der Verwaltung auf diesen für Hameln ziemlich neuen „Trend“ des Baumrückschnittes eine Reaktion geben?

Antwort: Ohne eine Baumschutzsatzung werden wir hier nichts machen können. Appelle, mit dem Baumbestand sorgsam umzugehen, wären ein stumpfes Schwert.


Unverändert veröffentlicht.

Herral, 22.01.2023

Ein Gedanke zu „Die Antworte der Stadtverwaltung Hameln zu den „Baumfragen / Baumkappungen“ sind da.“

  1. Die Stellungnahme der Stadt ist sicherlich sachlich korrekt, läßt aber auch schwere Bedenken und Zweifel selbst der Stadtverwaltung an der derzeitigen Praxis im Umgang mit städtischen Bäumen erkennen.
    Umso wichtiger also, dass OBM Griese die Wiederherstellung einer Hamelner Baumschutzsatzung als eine elementare Aufgabe seines Amtes des Jahres 2023 begreift und dem Stadtrat als Eilsache vorlegt.
    Gerade selbsternannten „Baumpflegern“ sollte ihr unsinniges Handwerk gestrichen werden werden, wenn sie keine Sachkunde nachweisen können. Ein OBM kann das Kraft seines Amtes anordnen, ohne jahrelange Diskussionen.
    Gerade Privatbürger müssen wieder deutlich in ihre Verantwortung für städtisches Grün, vor allem für große (echte) Bäume genommen werden.

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