Fahrradstraßen in Hameln – Presseerklärung der Initiative „Rad-Verkehrswende Hameln JETZT!

Hameln, 13.08.2023: Die Radinitiative Hameln hat die DEWEZET-Berichte vom 10. und 11.08.2023 Thema „Fahrradstraße (in Hameln)“ mit „überwiegend korrekten Darstellungen“ als Anlass für die nachfolgende Presseerklärung genommen. Der Sprecher der Initiative Rainer Schams meint, das es dazu noch mehr zu sagen gibt – insbesondere weil für die Berichte Fahrradfahrende gar nicht befragt wurden. Hier die Erklärung unverändert übernommen:

Presseerklärung zu „Fahrradstraßen“ (Dewezet 08_23)

Die Initiative Rad-Verkehrswende Hameln JETZT! begrüßt grundsätzlich die Einrichtung der Fahrradstraße Karlstraße – Sprengerstraße. Damit wird auch ein weiteres Puzzlestück der 2018 im „Hameln Green City Plan“ verabredeten „Radvorzugsroute 1“ verwirklicht, das sich ähnlich auch in unserem im Mai veröffentlichten Konzept wiederfindet. Wie es auch in der Dewezet in ihren Berichten vom 10. und 11. August 2023 anklingt, bedauern allerdings auch wir verschiedene Aspekte und Begleitumstände dieser städtischen Maßnahme:

     – die (fehlende) Kommunikation darüber;    
     – die Einrichtung der Fahrradstraßen mitten in der Umbauphase der Straßen und der Sommerzeit
       – man gewinnt den Eindruck, es solle lieber „heimlich, still und leise“ geschehen;
     – die nach wie vor nur bruchstückhafte und zudem schleppende Umsetzung des o.g. Konzeptes;

     – die unzureichende Kennzeichnung der Straßen als Fahrradstraßen – ein paar blaue Schilder sind zwar eine preiswerte, aber keine Akzeptanzfördernde Maßnahme!;
     – der fehlende Mut, sie zu „echten“ Fahrradstraßen zu machen, d.h. den motorisierten Individualverkehr einzuschränken: wie schon in der Scharnhorststraße, die schon eine Weile Fahrradstraße ist, wird das Parken und Befahren der Straßen durch Autos kaum eingeschränkt.

In Fahrradstraßen darf aber laut VwV-StVO „anderer Fahrzeugverkehr nur in Ausnahmefällen (z.B. Anliegerverkehr) zugelassen werden“. [1]

Die Einrichtung einer Fahrradstraße bedarf, gemäß den Empfehlungen des „Deutschen Instituts für Urbanistik“[2] einer besseren Vorbereitung:
     – Die Anwohner sollten bereits bei der Planung mit einbezogen werden.

     – Durch klare, möglichst rote, Kennzeichnungen auf der Fahrbahn soll mindestens in den Kreuzungsbereichen auf die besonderen Rechte der Radfahrenden aufmerksam gemacht  werden.
     – Parkflächen und Sicherheitsabstände zu den parkenden Autos sollen markiert werden.    

Ebenfalls müssten die Autofahrenden aktiv über die Regeln auf einer Fahrradstraße aufgeklärt werden, so wie in der Dewezet vom 11. August geschehen.

Die „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen“, kurz AGFK, hat dazu ein Kommunikationspaket mit Postkarten, Plakaten und Banner zusammengestellt, das die Mitglieder der AGFK kostenlos anfordern können –und Hameln ist Gründungsmitglied der AGFK!


V.i.S.d.P  Rainer Schams


[1]VwV-StVO. (02.08.2013). Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. In D. W. Bouska & A. Leue, StVO Straßenverkehrs-Ordnung (S. 307-428). Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg 2013

[2]„Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis (2023), Deutsches Institut für Urbanistik, Bergische Universität Wuppertal (Hrsg,), Berlin, Wuppertal, 2021“


Impressionen der Lage vor Ort mit Datum vom 10.07.2023 (eigene Bilder)

Siehe auch:

https://www.agfk-niedersachsen.de/service/fahrradstrassen.html

herral, 13.08.2023

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