Hameln, 12.04.2026: Sofern Sie die DEWEZET von Samstag, dem 12.04.2026 gelesen haben, wird Ihnen auf der Titelseite der Bericht mit der Schlagzeile „Polizei ermittelt wegen der „Schwarzen Kasse“ von Rohrsen“ aufgefallen sein.
Dazu ein #dewezetkorrektiv:
Der Chefredakteur berichtete an sehr auffälliger Stelle über die Aufnahme von Ermittlungen nach „Veröffentlichungen unserer Zeitung“.
Ich möchte dazu anmerken, dass es ein übliches polizeiliches Handeln ist, wenn in der Öffentlichkeit ein möglicherweise strafbares Handeln publiziert wird. Es wird dann „von Amts wegen“ eine Prüfung veranlasst. Die Polizei unterliegt dem Legalitätsprinzip (Strafverfolgungzwang) und in dem entsprechenden DEWEZET-Beitrag hat ein Ratsmitglied und Rechtsanwalt öffentlich zu einer Selbstanzeige geraten sowie den Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB in den Raum gestellt. Es wurden Verbindungen zu „Schmiergeldzahlungen“ hergestellt. Das war schon starker Tobak und kann gar nicht ohne Folgen von Seiten der Polizei bleiben.
Allerdings und wichtig!
Die Polizei entscheidet nicht über die Beurteilung, ob etwas möglicherweise strafbar ist oder nicht. In strittigen Fällen – wie dieser m.E. einer ist – wird nach Protokollieren des Sachverhaltes mit den bekannten Infos oftmals zunächst die Staatsanwaltschaft eingeschaltet mit der Bitte um Bewertung, ob polizeiliche Ermittlungen aufgenommen werden sollen oder auch nicht.
Wenn die Staatsanwaltschaft rückmeldet „Ja, legt los“, dann kann man von einem begründeten Anfangsverdacht reden und dann startet die Polizei mit ihren eigenständigen Ermittlungen. Z.B. Vernehmungen, Durchsuchungen etc.
Eine öffentliche Berichterstattung dazu ist aus vielfältiger Sicht absolut kontraproduktiv.
Die Polizei ist übrigens verpflichtet, in einem Verfahren sowohl die belastenden, wie auch die entlastenden Informationen zusammenzustellen. So eine Verpflichtung gibt es m.E. sinngemäß für die seriöse Presse auch und zwar über den Pressekodex. Er untersagt z.B. eine Vorverurteilung oder eine Berichterstattung in Form eines „Medien-Prangers“. (Ziffer 13 (Unschuldsvermutung und hier Richtline 13.1. – Vorverurteilung)
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die DEWEZET die Aussagen des Oberbürgermeisters Claudio Griese bei radio aktiv vom 09.04.2026 nicht erwähnt. Dort wurde die Einschätzung vermeldet: „Es stünden keine Straftaten im Raum, es sei kein Schaden entstanden und niemand habe sich zu Unrecht bereichert.“
Siehe: https://hamelnerbote.de/archive/35673
Warten wir also mit unserer Bewertung die amtlichen Ermittlungen ab.
Noch ein Wort zum Thema „Medienschelte“: Die Presse ist vierte Gewalt in einer Demokratie. Wie alle Gewaltenträger muss sie sich der Kritik stellen. Kritik ist sogar unabdingbar notwendig für ein ausgewogenes Funktionieren und eine Kontrolle der Gewalten, auch der Pressegewalt.
Da sind Medienvertreter weder unantastbar, noch ist Kritik an ihnen gleich „Lügenpresse“, Bashing oder Diffamierung.
Mit freundlichem Gruß
Ralf Hermes, 12.04.2026